Was ist ein pflegender Angehöriger?
Anerkennung eines pflegenden Angehörigen
Thematischer Urlaub und Urlaub zur Pflege von Angehörigen
Administrative und finanzielle Unterstützung
Pflegender Angehöriger sind Sie, wenn Sie Ihrem Angehörigen …
Die Erfüllung einer oder mehrerer dieser Aufgaben in einem nicht-professionellen oder freiwilligen Rahmen macht Sie zu einem pflegenden Angehörigen!
Das Gesetz definiert den Status des pflegenden Angehörigen wie folgt:
„eine nahestehende Hilfsperson […], die der unterstützten Person entweder kontinuierliche oder regelmäßige Hilfe und Unterstützung gewährt“.
(Gesetz vom 12. Mai 2014)
Merkblatt zum pflegenden Angehörigen
Die allgemeine Anerkennung
Die Anerkennung für die Gewährung sozialer Rechte
Für die beiden Arten der Anerkennung gelten unterschiedliche Bedingungen. Diese Bedingungen betreffen sowohl den pflegenden Angehörigen als auch die unterstützte Person. Sowohl Erwachsene als auch Minderjährige kommen für beide Arten der Anerkennung in Frage.
Der pflegende Angehörige muss folgende Bedingungen erfüllen:
eine emotionale Beziehung oder ein nachbarschaftliches Vertrauensverhältnis zu der unterstützten Person aufgebaut haben;
einen ständigen und tatsächlichen Wohnsitz in Belgien haben;
im belgischen Nationalregister oder im belgischen Ausländerregister eingetragen sein;
die Untertützung und die Hilfe zu nicht beruflichen Zwecken und unentgeltlich unter Mitwirkung mindestens einer professionellen Hilfskraft (z. B. Hausarzt) gewähren;
den Lebensentwurf der unterstützten Person berücksichtigen
Die unterstützte Person muss folgende Bedingungen erfüllen:
schutzbedürftig und aufgrund von Alter, Gesundheit oder Beeinträchtigung pflegebedürftig sein;
Unterstützung und Hilfe durch einen pflegenden Angehörigen erhalten, mit dem Ziel der Wahrung oder der Entfaltung der Selbstständigkeit oder der Wiederherstellung der sozialen Aktivitäten der unterstützten Person;
einen ständigen und tatsächlichen Wohnsitz in Belgien haben
Was müssen Sie unternehmen?
Der pflegende Angehörige und die unterstützte Person vervollständigen und unterschreiben die "Eidesstattliche Erklärung zur Anerkennung als nahestehende Hilfsperson" und übermitteln Sie der Krankenkasse des pflegenden Angehörigen innerhalb von 30 Tagen nach der Unterzeichnung.
Wenn die Krankenkasse die Erklärung annimmt, wird der pflegende Angehörige ab dem Datum der Unterzeichnung der eidesstattlichen Erklärung als solcher anerkannt und erhält eine entsprechende Bescheinigung.
Als pflegender Angehöriger können Sie unter bestimmten Bedingungen eine Anerkennung für die Gewährung sozialer Rechte bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Bei einer Anerkennung haben Sie Anrecht auf einen Urlaub zur Pflege von Angehörigen.
Pro unterstützter Person können maximal drei pflegende Angehörige im gleichen Zeitraum - mit Einverständnis der unterstützten Person oder ihres gesetzlichen Vormundes - eine Anerkennung für die Gewährung sozialer Rechte bei der Krankenkasse des oder der pflegenden Angehörigen beantragen.
Der pflegende Angehörige muss folgende Bedingungen erfüllen:
eine emotionale Beziehung oder ein nachbarschaftliches Vertrauensverhältnis zu der unterstützten Person aufgebaut haben;
einen ständigen und tatsächlichen Wohnsitz in Belgien haben;
im belgischen Nationalregister oder im belgischen Ausländerregister eingetragen sein;
die Untertützung und die Hilfe zu nicht beruflichen Zwecken und unentgeltlich unter Mitwirkung mindestens einer professionellen Hilfskraft (z. B. Hausarzt) gewähren;
den Lebensentwurf der unterstützten Person berücksichtigen;
mindestens 50 Stunden pro Monat oder 600 Stunden pro Jahr Hilfe leisten. Die Zeit, die für die Schulung (Erlernung von Techniken zur Umlagerung des Patienten) und die Unterstützung des pflegenden Angehörigen (Austauschgruppen) aufgewendet wird, zählt mit
schutzbedürftig und aufgrund von Alter, Gesundheit oder Beeinträchtigung pflegebedürftig sein;
Unterstützung und Hilfe durch einen pflegenden Angehörigen erhalten, mit dem Ziel der Wahrung oder der Entfaltung der Selbstständigkeit oder der Wiederherstellung der sozialen Aktivitäten der unterstützten Person;
einen ständigen und tatsächlichen Wohnsitz in Belgien haben
den medizinischen Anforderungen entsprechen:
Wenn die unterstützte Person noch keine 21 Jahre alt ist
muss sie Anspruch auf erhöhtes Kindergeld haben oder eine Anerkennung ihrer Behinderung mit einer Punktzahl von mindestens 12 Punkten in den 3 Bewertungsskalen oder mindestens 6 Punkten in der 3. Säule (Auswirkungen der Erkrankung auf das familiäre Umfeld) haben
Wenn die unterstützte Person älter als 21 Jahre alt ist, muss sie:
mindestens 12 Punkte auf der Skala zur Beurteilung des Autonomieverlusts bei der Beantragung des Anspruchs auf die Eingliederungsbeihilfe erreichen;
mindestens 12 Punkte erreichen und Anspruch zu haben auf Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens, Eingliederungsbeihilfe, Beihilfe zur Unterstützung von Betagten (Wallonie-Brüssel) oder ein Pflegebudget für Betagte (Flandern) besitzen;
eine Pauschalbeihilfe für die Hilfe einer Drittperson beziehen;
als Beamter Anspruch auf eine Pension aus medizinischen Gründen und auf die Hilfe einer Drittperson haben;
mindestens 35 Punkte auf der BEL-Profilskala im Rahmen der Flämischen Pflegeversicherung erreichen;
mindestens 13 Punkte auf dem BelRAI-Screener oder mindestens 6 Punkte bei der Summe der IADL- und ADL-Module des BelRAI-Screeners erreichen;
mindestens 15 Punkte auf der medizinisch-sozialen ADL/CPS-Skala (Wallonie-Brüssel) erreichen;
die B- oder C-Pauschale auf der KATZ-Skala erreichen;
mindestens eine der medizinischen Voraussetzungen erfüllen, um für die pauschale Beihilfe bei chronischen Krankheiten infrage zu kommen
Was müssen Sie unternehmen?
Der pflegende Angehörige und die unterstützte Person vervollständigen und unterschreiben die "Anerkennung als nahestehende Hilfsperson für Gewährung sozialer Rechte" und übermitteln Sie der Krankenkasse des pflegenden Angehörigen innerhalb von 30 Tagen nach der Unterzeichnung.
Im Falle einer Anerkennung der Gewährung sozialer Rechte muss ein Attest, der belegt, dass die unterstützte Person einem der oben genannten medizinischen Kriterien gerecht werden, eingereicht werden. Dies als Anhang zur Eidesstattlichen Erklärung.
Wenn die Krankenkasse die Erklärung annimmt, wird der pflegende Angehörige ab dem Datum der Unterzeichnung der eidesstattlichen Erklärung als solcher anerkannt und erhält eine entsprechende Bescheinigung.
Die Bescheinigung der Krankenkasse ist ein Jahr gültig und ermöglicht den Antrag auf einen Urlaub zur Pflege von Angehörigen.
erhalten Sie bei der Autonomie-Beraterin und beim Sozialdienst der Christlichen Krankenkasse
Es gibt mehrere Formen des thematischen Urlaubs für pflegende Angehörige
Angestellte und Beamte können unter bestimmten Bedingungen Urlaub nehmen, um die Pflege von Angehörigen zu gewährleisten: Vollzeit, Halbzeit oder durch eine Reduzierung der Arbeitszeit um ein Fünftel.
Bedingungen:
Als nahestehende Hilfsperson mit sozialen Rechten anerkannt sein
Dauer:
Ab dem 1. September 2021 wird die Dauer des Urlaubs verlängert: Er kann entweder vollzeitig für höchstens drei Monate je unterstützte Person genommen werden, oder aber halbtags bzw. zu einem Fünftel für höchstens sechs Monate je unterstützte Person.
Wie reichen Sie den Antrag ein?
Höhe der Beihilfe
Als pflegender Angehöriger erhalten Sie die gleiche Beihilfe wie im Rahmen eines thematischen Urlaubs. Die Beträge sind auf der Webseite des LFA zu finden.
Sie haben Fragen?
Kontaktieren Sie unsere Autonomie-Beraterin oder unseren Sozialdienst
Ihre Rechte
Sie sind pflegender Angehöriger einer Person, die in finanziellen Schwierigkeiten ist? Sprechen Sie unsere Autonomie-Beraterin oder unseren Sozialdienst darauf an.
Die Person mit Autonomieverlust kann bestimmte administrative und finanzielle Hilfeleistungen in Anspruch nehmen, wie z.B. eine Behindertenbeihilfe, einen Parkausweis, eine Ermäßigungskarte für öffentliche Verkehrsmittel usw.
Einem Angehörigen zu helfen, kann schnell zu einer erheblichen Arbeitsbelastung führen. Mitunter ist es schwierig, alles auf einmal zu übernehmen.
Ihr persönlicher Zustand oder der Zustand einer Person, die Sie unterstützen, bedingt regelmäßige Pflege? Sie benötigen Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben oder Hilfs- und Pflegematerial? Sie möchten weiterhin in Ihrer vertrauten Umgebung leben? Die CKK hat Lösungen für Sie!
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Benötigt Ihr Gesundheitszustand regelmäßige Pflege und Unterstützung bei den Verrichtungen des alltäglichen Lebens? Benötigen Sie Hilfs- und Pflegematerial? Möchten Sie weiterhin in absoluter Sicherheit zu Hause leben? Wir haben Lösungen für Sie!
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Sie sind von einem Autonomieverlust betroffen und brauchen einfach mal einen Tapetenwechsel? Sie sind pflegender Angehöriger und müssen mal einige Tage durchatmen? Dann profitieren Sie von den Verschnaufpausen und Genesungsaufenthalten, die Ihnen die CKK bietet.
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Sie suchen eine Lösung für Ihr Mobilitätsproblem? Denken Sie daran: dringende oder nichtdringende Krankentransporte werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen.
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Sie sind Mitglied der CKK? Dann können Sie als pflegender Angehöriger oder von Autonomieverlust betroffene Person zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen: Psychomotorik, Akupunktur, Chiropraktik, Osteopathie, Logopädie, Psychologie, …
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Um Ihnen den bestmöglichen Service zu garantieren, arbeitet die CKK mit ausgewählten Partnervereinigungen zusammen: Familienhilfe, Häusliche Krankenpflege, SOS-Hilfe, Solival, Qualias, Vitatel, Kurhäuser, Alteo, die Eiche, Ocarina.
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