Unter dieser Rubrik werden sämtliche Kosten angegeben, die im direkten Zusammenhang mit dem Krankenhausaufenthalt stehen (Zimmer, Mahlzeiten, Pflegematerial, medizinisches Kleingerät, …).
Die dem Patienten berechneten Kosten werden in 3 Paragrafen unterteilt.
Dieser Betrag ist gesetzlich geregelt. Er richtet sich nach Ihrem Versicherungsverhältnis und der Dauer des Aufenthalts im Krankenhaus.
1.Tag | 2. bis 90. Tag | Ab dem 91. Tag | |
Die Preise gelten ab 1. Januar 2013 | |||
Versicherte mit erhöhter Kostenerstattung (EKE)
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mit oder ohne Familienversicherte | 5,44 | 5,44 | 5,44 |
Langzeitarbeitslose (länger als 12 Monate)
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mit oder ohne Familienversicherte | 32,71 | 5,44 | 5,44 |
Andere Versicherte
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ohne Familienversicherte | 42,58 | 15,31 | 15,31 |
mit Familienversicherte oder zur Zahlung einer Unterhaltsrente verpflichtete Versicherte
| 42,58 | 15,31 | 5,44 |
mitversicherte Kinder
| 32,71 | 5,44 | 5,44 |
Bei Aufenthalt in einer Tagesklinik wird kein Eigenanteil berechnet. Bei Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik gelten unterschiedliche Beträge.
Nur wenn Sie einem Aufenthalt in einem Einzelzimmer wünschen, ist das Krankenhaus befugt einen Zimmerzuschlag zu berechnen.
Zimmerkategorie
| Zimmerzuschlag
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Mehrbettzimmer
| In dieser Zimmerkategorie darf kein Zuschlag berechnet werden |
Zweibettzimmer
| In dieser Zimmerkategorie darf kein Zuschlag berechnet werden (gültig seit 1. Januar 2010)
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Einzelzimmer
| In dieser Zimmerkategorie darf ein Zuschlag berechnet werden, außer in den folgenden Fällen:
Der Zimmerzuschlag darf vom Krankenhaus frei festgelegt werden. |
Je Aufenthaltstag im Krankenhaus zahlen Sie für die erstattbaren Arzneimittel einen Festbetrag in Höhe von 0,62 Euro. Dieser gesetzlich vorgeschriebene Betrag wird auch dann berechnet, wenn Sie keine Arzneimittel eingenommen haben.
Bei Aufenthalt in einer Tagesklinik wird dieser Festbetrag nicht berechnet. Bei Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik zahlen Sie 0,80 Euro pro Tag.