Unter dieser Rubrik werden sämtliche Kosten angegeben, die im direkten Zusammenhang mit dem Krankenhausaufenthalt stehen (Zimmer, Mahlzeiten, Pflegematerial, medizinisches Kleingerät, …).

Die dem Patienten berechneten Kosten werden in 3 Paragrafen unterteilt.

Gesetzlicher Eigenanteil

Dieser Betrag ist gesetzlich geregelt. Er richtet sich nach Ihrem Versicherungsverhältnis und der Dauer des Aufenthalts im Krankenhaus.


1.Tag2. bis 90. TagAb dem 91. Tag
Die Preise gelten ab 1. Januar 2013
Versicherte mit erhöhter Kostenerstattung (EKE)
mit oder ohne Familienversicherte5,445,445,44
Langzeitarbeitslose (länger als 12 Monate)
mit oder ohne Familienversicherte32,715,445,44
Andere Versicherte
ohne Familienversicherte42,5815,3115,31
mit Familienversicherte oder zur Zahlung einer Unterhaltsrente verpflichtete Versicherte
42,5815,315,44
mitversicherte Kinder
32,715,445,44

Bei Aufenthalt in einer Tagesklinik wird kein Eigenanteil berechnet. Bei Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik gelten unterschiedliche Beträge.

Zimmerzuschläge

Nur wenn Sie einem Aufenthalt in einem Einzelzimmer wünschen, ist das Krankenhaus befugt einen Zimmerzuschlag zu berechnen.

Zimmerkategorie
Zimmerzuschlag

Mehrbettzimmer
In dieser Zimmerkategorie darf kein Zuschlag berechnet werden
Zweibettzimmer
In dieser Zimmerkategorie darf kein Zuschlag berechnet werden (gültig seit 1. Januar 2010)
Einzelzimmer

In dieser Zimmerkategorie darf ein Zuschlag berechnet werden, außer in den folgenden Fällen:

  • wenn der Gesundheitszustand des Patienten oder pflegetechnische Gründe einen Aufenthalt im Einzelzimmer rechtfertigen; 
  • wenn kein Zweibett- oder Gemeinschaftszimmer verfügbar ist; 
  • bei Behandlung in der Notaufnahme oder auf Intensivstation;  
  • wenn Untersuchung, Überwachung oder Behandlung des Patienten einen Aufenthalt im Einzelzimmer erforderlich machen;  
  • wenn ein Kind in Begleitung eines Elternteils stationär aufgenommen wird.
Der Zimmerzuschlag darf vom Krankenhaus frei festgelegt werden.

Festbetrag für erstattbare Arzneimittel

Je Aufenthaltstag im Krankenhaus zahlen Sie für die erstattbaren Arzneimittel einen Festbetrag in Höhe von 0,62 Euro. Dieser gesetzlich vorgeschriebene Betrag wird auch dann berechnet, wenn Sie keine Arzneimittel eingenommen haben.
Bei Aufenthalt in einer Tagesklinik wird dieser Festbetrag nicht berechnet. Bei Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik zahlen Sie 0,80 Euro pro Tag.

Meine Vorteile


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