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Die Krankenhausrechnung

Seit dem 1. Januar 2016 sieht die Patientenrechnung, die das Krankenhaus verschickt, anders aus. Sie ist klarer und leichter veständlich, sodass der Patient auf einen Blick sieht, wie viel die stationäre Behandlung kostet.

Seit dem 1. Januar 2016 sieht die Patientenrechnung, die das Krankenhaus verschickt, anders aus. Sie ist klarer und leichter veständlich, sodass der Patient auf einen Blick sieht, wie viel die stationäre Behandlung kostet. Künftig wird der Patient also nach seiner Krankenhausbehandlung eine zweiteilige Rechnung erhalten: Der eine Teil ist eine Zusammenfassung der Kosten, die der Patient selbst zu tragen hat, der andere ist die ausführliche Patientenrechnung

Zusammenfassung der Kosten, die der Patient selbst zu tragen hat

  • Dieser neue Abschnitt muss der ausführlichen Rechnung immer beigefügt werden. Diese Zusammenfassung enthält alle Krankenhauskosten, die der Patient selbst tragen muss, und nur die Rubriken, die ihn betreffen, sind auf ihr zu finden. Dank dieser Zusammenfassung erkennt der Patient auf den ersten Blick, was die Behandlung ihn kostet
  • Hat er beispielsweise ein Einzelzimmer gewählt, werden die Zimmerzuschläge und die übertariflichen Honorare getrennt aufgeführt.
  • Angezeigt werden die Beträge nach Rubrik sowie die Gesamtheit der Kosten, die der Patient selbst zu tragen hat. 
  • Der Satz „Ihrer Krankenkasse werden XXX,XX Euro in Rechnung gestellt“ sorgt dafür, dass der Patient erfährt, welche Kosten die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung (GEPV), also die gesetzliche Krankenversicherung, übernimmt.
  • Darunter steht auch, welche Anzahlung gegebenenfalls geleistet wurde, und welchen Betrag der Patient noch zu zahlen hat oder sich erstatten lassen muss.
  • Und schließlich wird auf das Zahlungsverfahren hingewiesen. Es liegt ein Überweisungsformular bei. 

Die detaillierte Rechnung

  • Die detaillierte Rechnung entspricht größtenteils der bisherigen Rechnung, von einigen Änderungen abgesehen.
  • Unter den acht möglichen Rubriken (Siehe kleine Kästchen auf der PDF-Datei) werden nur diejenigen genannt, die den Patienten betreffen. In jeder sind dann die Beträge aufgeführt, die von der Krankenkasse übernommen werden, und diejenigen, die dem Patienten in Rechnung gestellt werden. 
  • Bei den Kosten, die der Patient selbst zu tragen hat, werden die Zuschläge in einer besonderen Rubrik mit der Bezeichnung „Zuschläge“ aufgeführt, denn diese hängen von der Wahl des Einzelzimmers ab. Es handelt sich um Zimmerzuschläge und übertarifliche Honorare.
  • Die Spalte „zu Lasten des Patienten“ umfasst „persönliche Kostenbeteiligung (PK) und „sonstige Beträge“ (SB). Der Unterschied kann anhand der einzelnen Artikelbeschreibungen der ersten Spalte festgestellt werden. Wenn die Honorare oder Arzneimittel teilweise von der Krankenkasse übernommen werden, handelt es sich um eine „persönliche Kostenbeteiligung“. Wenn sie in voller Höhe vom Patienten getragen werden müssen, erscheinen sie als „sonstige Beträge“. 
  • Die Spalte „zu Lasten der Krankenkasse“ enthält die von der gesetzlichen Krankenversicherung getragenen Kosten, die dem Krankenhaus direkt von der Krankenkasse des Patienten überwiesen werden.

Der gut infomierte Patient…

  • Die Krankenhausrechnung wird ab dem Monat nach der Entlassung aus dem Krankenhaus versandt. Auf ausdrücklichen Wunsch vor der Entlassung können Sie als Patient auch eine elektronische Rechnung erhalten (E-Mail). 
  • Wenn Sie für ambulante Beratungen oder Behandlungen ins Krankenhaus müssen (also nicht stationär), erhalten Sie nur eine ausführliche Rechnung, keine Zusammenfassung. 
  • Die ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen, die Sie während Ihres Krankenhausaufenthalts erhalten haben, werden Ihnen entweder in voller Höhe oder nur teilweise vom Krankenhaus in Rechnung gestellt. Der andere Teil wird dann vom Ärzterat des Krankenhauses abgerechnet. In diesem Fall wird die „Honorarrechnung“ des Ärzterates der Rechnung beigefügt. In außergewöhnlichen Fällen können auch zu einem späteren Zeitpunkt noch Rechnungen zugestellt werden. 
  • Sie können Ihre Kosten einschränken, indem Sie ein Zweibett- oder Mehrbettzimmer wählen, wo Zimmerzuschläge und übertarifliche Honorare nicht erlaubt sind. Kreuzen Sie dann bei der Anmeldung eines dieser Zimmer auf der Aufnahmeerklärung an, die Sie unterzeichnen müssen. Wenn Sie sich für ein Einzelzimmer entscheiden, müssen Sie mit Zuschlägen rechnen, die sehr hoch sein können. 
  • Prüfen Sie die Kosten, die Ihnen in Rechnung gestellt werden. Im Zweifelsfall oder falls Sie Fragen haben, sprechen Sie mit Ihrem Kundenberater, bevor Sie zahlen. Dieser wird die Rechnung auf Fehler oder Unregelmäßigkeiten prüfen. Gegebenenfalls setzt die für die Mitgliederinteressenvertretung zuständige Dienststelle Ihrer Krankenkasse sich mit dem Krankenhaus in Verbindung, damit dieses die Rechnung korrigiert. 
  • Als Mitglied der CKK (und sofern Sie die Zusatzversicherung regelmäßig bezahlen) kommen Sie automatisch in den Genuss der solidarischen Krankenhausversicherung Hospi-Solidar. Zur Beantragung einer Kostenerstattung füllen Sie den Antrag auf Erstattung eines Teils der Krankenhauskosten (PDF) aus und legen Sie der Krankenkasse diesen Antrag mit der vollständigen Originalrechnung des Krankenhauses (Zusammenfassung und detaillierte Rechnung) vor. 

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