Wenn Sie die finanziellen Bedingungen Ihres Krankenhausaufenthalts zur Kenntnis genommen haben, müssen Sie eine Wahl treffen. Entweder Sie entscheiden sich für den Kassentarif (A), das heißt den vom LIKIV vorgeschlagenen Tarif, oder aber Sie entscheiden sich für einen Tarif, der vom Status des Arztes abhängt (B). Ferner müssen Sie sich zwischen dem Mehrbett-, Zweibett- oder Einzelzimmer entscheiden.
Auf diese Weise haben Sie die Gewähr, dass Ihnen für die ärztlichen Leistungen keine übertariflichen Honorare in Rechnung gestellt werden. Sie müssen dann allerdings auch wissen, dass Sie in der Wahl Ihrer Ärzte eingeschränkt sind und dass Sie nicht im Einzelzimmer behandelt werden können.
In diesem Fall müssen Sie mit übertariflichen Forderungen der Ärzte rechnen, je nach Status des Arztes, aber auch je nach Zimmerwahl..
Wenn Sie sich beispielsweise für ein Mehrbett- oder Zweibettzimmer entscheiden, dürfen die Nichtvertragsärzte Ihnen übertarifliche Honorare erheben. Wenn Sie sich hingegen für ein Einzelzimmer entscheiden, dürfen alle Ärzte (Vertragsärzte und Nichtvertragsärzte) übertarifliche Honorarforderungen stellen. Für Einzelzimmer gilt außerdem ein Zimmerzuschlag.