HomeWas tun bei ....Aufnahme im Krankenhaus

Finanzielle Bedingungen

Die finanziellen Bedingungen werden nach den jeweiligen Kategorien aufgeführt (Aufenthaltskosten, ärztliche Leistungen, …). Diese Kategorien finden Sie auf der Krankenhausrechnung wieder, die Ihnen später zugestellt wird.

Aufenthaltskosten

Die folgenden Beträge werden je Verweiltag in Rechnung gestellt:

  • Eine gesetzlich festgelegte persönliche Beteiligung am Tagespflegesatz (außer in der Tagesklinik). Diese Beteiligung hängt von Ihrer Versicherungseigenschaft und der Verweildauer ab.
  • Das Krankenhaus stellt auch Zimmerzuschläge in Rechnung. Diese Zuschläge hängen von der Zimmerwahl ab:
    • Mehrbettzimmer: kein Zimmerzuschlag
    • Zweibettzimmer: Zimmerzuschlag, dessen maximale Höhe gesetzlich festgelegt ist
    • Einzelzimmer: gesetzlich nicht begrenzter Zimmerzuschlag, der außerdem vom gewünschten Komfort abhängt.
  • Ein Festbetrag als Zuzahlung für Arzneimittel, die von der Krankenkasse erstattet werden. Dieser Festbetrag wird immer eingefordert, selbst wenn Sie keine Arzneimittel erhalten.

Arzneimittelkosten

  • Es handelt sich hier um Arzneimittel, die nicht oder nur teilweise von der Krankenkasse erstattet werden (gewöhnliche Schmerzmittel, Schlafmittel, …).
    Diese Kosten muss der Versicherte ganz oder teilweise selbst tragen, außer in einem psychiatrischen Krankenhaus.
  • Die Kosten für Implantate und Prothesen muss der Versicherte ebenfalls ganz oder teilweise selbst tragen.
    Vor der Operation sollten Sie mit dem Chirurgen über die Kosten sprechen, damit Sie wenigstens annähernd wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.

Honorare für paramedizinische Leistungen

  • Für paramedizinische Leistungen, bei denen es sich um technische Leistungen, Laboruntersuchungen und bildgebende Diagnose- und Behandlungsverfahren handelt, stellt das Krankenhaus einen Festbetrag je Aufenthalt in Rechnung, ob solche Leistungen erbracht werden oder nicht. Das sind die sogenannten Pauschalhonorare je Aufnahme. Versicherte, die Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE) haben, erhalten einen Vorzugstarif.
  • Für alle übrigen medizinischen Leistungen wird ein gesetzlicher Eigenanteil in Rechnung gestellt, der von Ihrer Versicherungseigenschaft abhängt. Ferner dürfen abhängig von Ihrer Zimmerwahl übertarifliche Honorare für diese Leistungen in Rechnung gestellt werden.

Andere Versorgungsleistungen und sonstige Kosten

  • Die anderen Versorgungsleistungen (Blut, Plasma, Muttermilch, Gipsverbände, …) werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
  • Sonstige Kosten sind Kosten für nichtmedizinische Dienstleistungen oder Dinge (Telefon, Getränke, Fernsehen, Kühlschrank, …), die der Versicherte selbst zu tragen hat, aber nur wenn diese auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten bereitgestellt wurden.