Ein der Regel brauchen Sie die Krankenkasse nicht zu benachrichtigen, wenn Sie ins Ausland verreisen.
Wenn Sie arbeitsunfähig krankgeschrieben sind und in ein Land der Europäischen Union oder die Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein verreisen, müssen Sie die Krankenkasse vor Ihrer Abreise benachrichtigen und eine Adresse an Ihrem Aufenthaltsort hinterlegen.
Die Europäische Krankenversicherungskarte sichert Sie für Gesundheitsleistungen in der europäischen Union, Schweiz, Norwegen, Island, Lichtenstein, Nordmazedonien und Australien ab.
Wenn Sie im Ausland krank werden oder einen Unfall haben können Sie auf Mutas zählen, die medizinische Notfallversicherung im Ausland der Christlichen Krankenkasse. Sie erhalten die nötige Hilfe und ein Erstattung Ihrer dringenden Gesundheitskosten im Ausland
In folgenden Ländern ist ein zusätzliches Dokument vonnöten: Albanien, Algerien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Marokko, Montenegro, Russland, Serbien, Tunesien, Turkei und Weißrussland. Sie erhalten die Dokumente bei einem Kundenberater oder können diese online bestellen.
Reiseziel | Mutas Karte
| Europäische Krankenversicherungskarte
| Zusätzliche Dokumente
|
Länder der Europäischen union(z.B.:Spanien, Griechenland, Frnankreich, Italien...)
| X
| X
| |
Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien und Australien
| X
| X
| |
Albanien, Algerien, Bosnien-Herzegowina, Marokko, Montenegro, Tunisien und Türkei
| X
| X
| |
Alle anderen Länder (bis 25 Jahren)
| X
|