HomeWas tun bei ....Zeitlich befristeter Auslandsaufenthalt

Studium im Ausland

Sie sind auf der Suche nach einem Studienplatz und beabsichtigen sich im Ausland umzusehen...Vergessen Sie nicht, die europäische Versicherungskarte (EKVK) bei uns zu beantragen.

Wenn Sie im Ausland studieren möchten, sollten Sie sich immer vorher mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. So vermeiden Sie (unangenehme) finanzielle Überraschungen, wenn Sie während Ihres Aufenthalts medizinische Versorgung benötigen. Die Kostenerstattung hängt von Ihrem Studienort, Ihrem Alter und der Dauer Ihres Studiums ab.

Bedingungen und Bestimmungsland

Bedingungen und BestimmungslandRegeln für die Erstattung der GesundheitskostenWas sollten Sie vor Ihrer Abreise tun?

Studienland:


Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechien, Ungarn, Zypern


und

 


  • Regelmäßige Zahlungder Beiträge zur CKK-Zusatzversicherung;
  • weiterhin Kindergeld in Belgien beziehen.
Sie genießen im Rahmen Ihres Studiums den dringenden medizinischen Beistand über „Mutas".

Informieren Sie Ihre regionale CKK im Voraus darüber, dass Sie im Ausland studieren möchten.


Nehmen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) mit. Sie können sie über Meine CKK beantragen. 



Übermitteln Sie Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung der ausländischen Bildungseinrichtung, aus der Ihr Studienland und der Zeitraum Ihres Aufenthalts hervorgehen (dies muss nicht vor Ihrer Abreise geschehen).

 
Sie studieren in einem der obengenannten Länder, haben aber keinen Anspruch auf Kindergeld?Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten Sie die Kosten für die medizinische Versorgung, die Sie während Ihres Aufenthalts benötigen, erstattet. Dabei gelten die jeweiligen Vorschriften des Landes, in dem Sie studieren.

Kontaktieren Sie zuerst Ihre Krankenkasse hier in Belgien. Dort erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen und was Sie tun müssen, um die Erstattung der Kosten für medizinische Versorgung im Ausland zu erhalten. 

Sie können Ihre EKVK auch online bestellen oder die mobile EKVK-Anwendung verwenden.

 
Sie studieren in Algerien, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Nordmazedonien, Marokko, Serbien, Montenegro, Tunesien oder der Türkei.In der Regel benötigen Sie einen Anspruchsschein, der Ihnen die Erstattung der Behandlungskosten nur für einen begrenzten Zeitraum ermöglicht. Es gelten stets die Bestimmungen des Aufenthaltslandes.
Für medizinische Behandlungen, für die Sie keine Kostenübernahme erhalten können, schließen Sie am besten eine Reiseversicherung ab. Es ist wichtig, dass diese Versicherung die Kosten für einen Rücktransport ausreichend abdeckt.
Sie studieren in Australien oder Quebec.Sie müssen die Kostenerstattung in dem Land beantragen, in dem die Behandlung stattfindet. Eine Erstattung der ausländischen Behandlungskosten ist nach Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland nicht mehr möglich. 

Sie müssen den Anspruchsschein mitnehmen, der Ihnen den Anspruch auf Gesundheitsversorgung eröffnet: EKVK (EHIC) für Australien und BEQUE-128 für Quebec (bei Ihrem CKK-Kundenberater anzufordern).


Melden Sie sich dann bei der Krankenversicherungseinrichtung Ihres Studienlandes an: Medicare für Australien und RAMQ für Quebec.


Für medizinische Behandlungen, für die Sie keine Kostenbeteiligung erhalten können, schließen Sie am besten eine Reiseversicherung ab. Es ist wichtig, dass diese Versicherung die Kosten für einen Rücktransport ausreichend abdeckt.

 
Sie studieren in einem anderen Land als den obenerwähnten, z.B. in einem Land in Afrika, Amerika oder Asien.Nach belgischem Recht ist eine Kostenübernahme nur im Falle eines dringenden Krankenhausaufenthalts vorgesehen. Andere Kosten werden nicht erstattet.Für medizinische Behandlungen, für die Sie keine Kostenübernahme erhalten können, schließen Sie am besten eine Reiseversicherung ab. Es ist wichtig, dass diese Versicherung die Kosten für einen Rücktransport ausreichend abdeckt.

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