Sie beziehen Geld- oder Rentenleistungen aus einem weiteren EU-Mitgliedsstaat und sind in Belgien ansässig. Ihre CKK hat wichtige Infos.
Sie beziehen eine Rente oder sonstige Geldleistungen aus einem der übrigen EU-Mitgliedsstaaten und sind in Belgien dank des dortigen Leistungsanspruchs krankenversichert. In diesem Fall erhalten Sie ab dem 1. Mai 2010 Ihre EKVK vom zuständigen Träger des Landes, aus dem Sie die Leistungen beziehen.