HomeWas tun bei ....Zeitlich befristeter Auslandsaufenthalt

Ausländische oder im Ausland lebende Rentner

Die CKK informiert Rentenempfänger über geltendes europäisches Krankenversicherungsrecht

Die CKK  informiert die Rentner über die seit dem 01. Mai 2010 in Kraft getretene neue europäische Gesetzgebung für Gesundheitsleistungen: ganz egal ob Sie als EU-Rentner in Belgien oder als belgischer Rentner im Ausland ansässig sind.

Lesen Sie aufmerksam unsere Ratschläge, wenn Sie selbst oder ein Familienmitglied betroffen ist.

Fäur alle weiteren Fragen steht Ihnen Ihr Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.