Wenn Sie im Urlaubsland einen Unfall erlitten haben oder krank geworden sind, können Sie auf den CKK-Reisebeistand "Mutas" zählen! Alle CKK-Versicherten, deren Beiträge zur Zusatzversicherung bezahlt sind, haben Anspruch auf Mutas. Weltweit haben Sie Anspruch auf aktiven Beistand, sowie auf Kostenerstattung Ihrer dringenden Gesundheitsleistungen.
Bei Krankenhausaufenthalt muss die Gesellschaft MUTAS innerhalb von 48 Stunden nach der Aufnahme benachrichtigt werden.
Bestellen Sie vor dem Start in die Ferien Ihre "Assistance Card", ihrer unerlässlichen Gedächtnisstütze mit allen Angaben zur Beistandsversicherung Mutas.
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) deckt Gesundheitsleistungen in der Europäischen Union, in der Schweiz, in Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien und in Australien ab. Damit wird auf europäischer Ebene nachgewiesen, dass Sie im Gesundheitssystem Ihres Herkunftslandes registriert sind.