Sie sind als Invalide anerkannt und in mehreren Staaten krankenversichert ... Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Geldleistungen wegen Invalidität im Ausland. Wir geben Ihnen alle zusätzlichen Auskünfte.
Sie sind als Invalide anerkannt und in mehreren Staaten krankenversichert ... Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Geldleistungen wegen Invalidität im Ausland. Wir geben Ihnen alle zusätzlichen Auskünfte.
Zur Auszahlung der Geldleistungen sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
Wenn Ihre Invalidität ab dem 1. Mai 2010 eintritt, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Ihre Krankenkasse wird dafür sorgen, dass Sie Ihre Rechte gegenüber der Sozialversicherung Ihres früheren Versicherungslandes geltend machen können.
Wenn Ihre Invalidität bereits vor dem 1. Mai 2010 bestand, zahlt Ihnen möglicherweise nur der Staat Geldleistungen, in dem Sie zuletzt versichert waren. Sie erhalten von dort die vollständigen Geldleistungen. Das ist möglicherweise der Fall, wenn Sie in mehreren der nun folgenden Länder versichert waren: Belgien, Niederlande, Frankreich (außer Bergleute), Spanien, Irland, Vereinigtes Königreich.
In diesem Fall dürfen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Neufestsetzung einreichen. Ihre Leistungen werden dann über die verschiedenen Länder im Verhältnis zu den Versicherungszeiten verteilt und der Endbetrag könnte dann günstiger ausfallen.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Ihr CKK-Kundenberater.