Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz dürfen Gesundheitsleistungen im Allgemeinen frei in Anspruch genommen werden. Die Kostenerstattung erfolgt nach den geltenden Regeln der belgischen Gesetzgebung (LIKIV-Leistungskatalog).
Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz dürfen Gesundheitsleistungen im Allgemeinen frei in Anspruch genommen werden. Die Kostenerstattung erfolgt nach den geltenden Regeln der belgischen Gesetzgebung (LIKIV-Leistungskatalog).
Im Fall einer stationären Behandlung (zumindest eine Übernachtung) ist eine vorherige Genehmigung durch den belgischen Vertrauensarzt vonnöten. Zwei Kriterien sind ausschlaggebend:
Anträge aus Gründen des persönlichen Komforts oder kostengünstigeren Gesundheitsleistungen können demzufolge nicht berücksichtigt werden.
Jeweils ein besonderer Antragsvordruck steht zu Ihrer Verfügng: für die geplante Behandlung im Ausland bzw für Reha-Maßnahmen im Ausland.
Geplante Behandlung im Ausland
Reha-Maßnahmen im Ausland
Die Antragsprozedur dauert maximal 45 Tage - außer wenn der Vertrauensarzt zusätzliche Informationen anfordert. Warten Sie unbedingt auf seine Genehmigung, bevor Sie die Behandlung beginnen.