Sobald der Vertrauensarzt Ihre Krankmeldung  erhält, darf er Sie zu einer ärztlichen Untersuchung vorladen. Im ersten Jahr der Arbeitsunfähigkeit können mehrere Gespräche mit dem Vertrauensarzt stattfinden.
Bei den Gesprächen mit dem Vertrauensarzt geht es darum:
  • Ihre gesundheitlichen Probleme und deren Auswirkungen auf Ihren Alltag und Ihre Arbeit zu klären;
  • Ihre medizinischen Unterlagen zu prüfen, zu aktualisieren und in Ihre Akte aufzunehmen;
  • Sie, falls erforderlich, auch medizinisch zu untersuchen;
  • mit Ihnen zu besprechen, was getan werden kann, um nach Möglichkeit eine gesellschaftliche und berufliche Ausgrenzung zu vermeiden;
  • Sie gegebenenfalls wieder gesundzuschreiben, wenn die medizinischen Voraussetzungen für eine Arbeitsunfähigkeit nicht mehr gegeben sind.