HomeWas tun bei ....ArbeitsunfähigkeitDer Vertrauensarzt

Was von Ihnen erwartet wird

Bei dem Termin mit dem Vertrauensarzt wird von Ihnen erwartet, dass Sie sich an dem sich ergebenden Austausch beteiligen.

Wenn Sie zum Vertrauensarzt gehen, nehmen Sie alle ärztlichen Unterlagen mit, die sich auf Ihre Arbeitsunfähigkeit beziehen (Untersuchungsergebnisse, Röntgenaufnahmen, Arztberichte usw.) oder bitten Sie Ihren Hausarzt, dem Vertrauensarzt diese Unterlagen vor dem Termin zu übersenden. Der Vertrauensarzt benötigt diese Informationen, um Ihre gesundheitlichen Probleme zu erfahren und eine Ihrem Gesundheitszustand entsprechende Entscheidung zu treffen. Weitere Informationen zur Krankmeldung finden Sie unter Krankmeldung gegenüber der Krankenkasse und Nach Ihrer Krankmeldung.

Auf Wunsch können Sie sich auch von einer Person Ihrer Wahl begleiten lassen, wenn Sie zum Vertrauensarzt müssen, zum Beispiel, um besser zu verstehen, was gesagt wird, oder um Sie körperlich und moralisch zu unterstützen.

Wichtig: wenn Sie vom Vertrauensarzt vorgeladen werden, müssen Sie der Vorladung auf jeden Fall Folge leisten. Unentschuldigtes Fernbleiben hat die Aussetzung der Geldleistungen zur Folge.

  • Wenn Sie sich aus gesundheitlichen Gründen nicht fortbewegen können (zum Beispiel weil Sie im Krankenhaus sind oder einfach nicht mobil sind), lassen Sie dem Vertrauensarzt vor dem Termin eine entsprechende ärztliche Bescheinigung zukommen.
  • Wenn Sie zum Termin nicht mehr arbeitsunfähig sind, brauchen Sie der Vorladung nicht Folge zu leisten, aber schicken Sie Ihrer Krankenkasse umgehend die Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie wieder arbeiten oder sich wieder arbeitslos gemeldet haben. Auf diese Weise vermeiden Sie die Rückforderung zu viel bezahlter Geldleistungen!

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kundenberater oder einem Telekundenberater unter der Rufnummer 087 32 43 33.