Ab dem neunten Monat der Arbeitsunfähigkeit wird der Vertrauensarzt Sie nochmals vorladen, um ein Gutachten zur Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit durch den ärztlichen Invaliditätsrat (GLOSSAR) zu erstellen. Es handelt sich um einen hohen Rat des Landesinstituts für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) (GLOSSAR), der sich um die Anerkennung der Invalidität kümmert. Der Übergang zur Invalidität muss also vom Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung für einen bestimmten Zeitraum anerkannt werden (danach erfolgt eine neue Prüfung der Akte).
Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit länger als ein Jahr anhält und in eine Invalidität übergeht, bleibt der Vertrauensarzt immer noch Ihr Begleiter. Eine vollzeitige oder teilzeitige einer Ihrem Gesundheitszustand angepassten Beschäftigung oder eine Umschulung ist zu diesem Zeitpunkt möglich und wird auch von den Betroffenen manchmal nachdrücklich gewünscht. Je nach Ihrem Gesundheitszustand wird der Vertrauensarzt Sie dann später nochmals vorladen, wenn Ihre Invalidität bereits anerkannt ist.