Zunächst entscheidet der Vertrauensarzt anhand der ihm zugestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung , ob er die Arbeitsunfähigkeit anerkannt oder nicht.
Anschließend erhalten Sie eine Vorladung mit der Möglichkeit einer Terminvereinbarung. Den Termin vereinbaren Sie:
Der Termin wird an einem Ort in der Nähe Ihres Wohnsitzes vereinbart. Der Vorschlag richtet sich nach Ihrer Postleitzahl.
Wichtig: wenn Sie der Vorladung innerhalb des vorgesehenen Zeitraums nicht Folge leisten können, werden Sie gebeten, Ihre Krankenkasse unverzüglich zu benachrichtigen (unter der Nummer, die in dem Vorladungsschreiben mitgeteilt wird). Sie müssen den Vertrauensarzt ebenfalls benachrichtigen, wenn Sie sich in dieser Zeit außerhalb Ihres Wohnsitzes aufhalten (zum Beispiel weil Sie an einer anderen als Ihrer eigenen Adresse Urlaub machen oder sich in einer Rehabilitationseinrichtung befinden). Auf diese Weise vermeiden Sie ein unentschuldigtes Fernbleiben von der vertrauensärztlichen Untersuchung, die eine Aussetzung des Krankengeldes zur Folge haben könnte.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kundenberater oder einem Telekundenberater unter der Rufnummer 087 32 43 33.