HomeWas tun bei ....ArbeitsunfähigkeitDer Vertrauensarzt

Rolle des Vertrauensarztes im ersten Jahr der Arbeitsunfähigkeit

Der Vertrauensarzt ist Berater und Begleiter. Er verfolgt den gesamten Verlauf Ihrer Krankheit. In Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt, Ihrem Facharzt oder dem Arbeitsarzt beurteilt er Ihre Arbeitsunfähigkeit individuell. Gemeinsam mit Ihnen plant er alle Maßnahmen, die dazu dienen sollen, Sie erneut in das Erwerbsleben einzugliedern.

Der Vertrauensarzt beurteilt IhrenGesundheitszustand vor dem allgemeinen Hintergrund des Arbeitsmarktes: Welche Krankheiten haben Sie vorher schon gehabt? Welche Arbeit können Sie noch verrichten? Welche Berufe bleiben Ihnen konkret noch zugänglich? Der Vertrauensarzt versucht, einen echten Dialog zu entfachen, der weit über die ärztliche Untersuchung hinausgeht. In welchem familiären und sozialen Umfeld leben Sie? Haben Sie berufliche Projekte und Ziele? Wie wirkt sich die Krankheit auf Ihr Berufsleben aus? Welche neue Ausrichtung möchten Sie Ihrem Berufsleben geben? Wie sehen Sie Ihre Zukunft? Anhand dieser Auskünfte versucht der Vertrauensarzt, eine möglichst gute (langfristige) Lösung für Sie zu finden, sowohl auf körperlicher und psychischer als auch auf beruflicher Ebene, und er kann dann nach bestem Wissen entscheiden. Nach jedem Gespräch entscheidet er über die zu treffenden Maßnahmen und die Fortsetzung (oder Beendigung) der Arbeitsunfähigkeit.

Wiederaufnahme der Arbeit

Die Frage der möglichen Ausübung einer Ihrem Gesundheitszustand angepassten teilzeitigen oder vollzeitigen Tätigkeit oder der Umschulung zur Erlernung eines Ihrem Gesundheitszustand besser angepassten Berufs ist ebenfalls mit dem Vertrauensarzt zu besprechen.

Unmittelbar nach Eintritt Ihrer Arbeitsunfähigkeit und je nach Krankheitsverlauf wird der Vertrauensarzt Sie möglichst umfassend über alle bestehenden Möglichkeiten informieren. Er wird Ihnen helfen, Ihre Möglichkeiten unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Einschränkungen ins rechte Licht zu rücken. Er kann Ihnen in folgenden Bereichen helfend zur Seite stehen:

  • berufliche Umorientierung (zum Beispiel Erlernung eines neuen Berufs);
  • falls erforderlich Auffrischung Ihrer beruflichen Fertigkeiten in einem Bereich, in dem Sie lange Zeit nicht mehr gearbeitet haben;
  • Beantragung einer (finanziellen) Unterstützung im Hinblick auf den beruflichen Um- und Wiedereinstieg.

Der Vertrauensarzt hat auch (anhand der von ihm angelegten Akte oder der Prüfung Ihrer gesamten persönlichen Lage) darüber zu urteilen, ob Sie immer noch arbeitsunfähig sind oder ab wann Sie erneut fähig sind, die Arbeit teilzeitig oder vollzeitig wiederaufzunehmen.

Hinweis: in den ersten sechs Monaten der Arbeitsunfähigkeit richtet der Vertrauensarzt sich nach dem Beruf, den Sie unmittelbar vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ausübten. Nach Ablauf der sechs Monate werden auch andere Berufsmöglichkeiten berücksichtigt (entsprechend Ihrer beruflichen Erfahrung und den im Laufe Ihres Erwerbslebens erworbenen Kenntnissen). Eine junge Verkäuferin ohne besondere Ausbildung, die bei ihrer Verkaufstätigkeit schwer heben muss und Rückenbeschwerden hat, könnte eine leichtere Arbeit als Verkäuferin annehmen, zum Beispiel im Bereich der Parfümeriewaren, in einem Pralinen- oder Kleidergeschäft.