Sie müssen die für die Geldleistungen zuständige Abteilung Ihrer Krankenkasse oder einen Telekundenberater unter der Rufnummer 087 32 43 33 umgehend über jede Änderung in Ihrem Haushalt (Einkünfte und Zusammensetzung), die Ihre Geldleistungen beeinflussen könnte, in Kenntnis setzen. Wenn Sie Ihre Krankenkasse zu spät informieren, müssen Sie die Geldleistungen, die Ihnen nicht zustanden, zurückzahlen.
Hinweis: Wie das Krankengeld wird auch das Invalidengeld besteuert. Aber die Krankenkasse zieht diese Steuern nicht direkt von den Zahlungen ab (Steuervorabzug). Sie müssen möglicherweise nach Erhalt des jährlichen Steuerbescheids Steuern nachzahlen. Bleiben Sie also vorausschauend.
Von Ihrem Invalidengeld werden automatisch 3,5 Prozent an die Pensionsversicherung abgeführt (gilt für Arbeitnehmer). Weitere Infos finden Sie unter „Einbehaltung für die Pensionsversicherung “.
Ihr Invalidengeld beträgt:
Hinweis: Der Prozentsatz bezieht sich auf das letzte Brutto-Arbeitsentgelt. Achtung: die Höhe des Tagessatzes ist begrenzt (Höchstgrenze). Um zu prüfen, ob sie Haushaltsvorstand oder Mitbewohner sind, werden die Einkünfte der Personen, die mit Ihnen zusammenwohnen, geprüft. Wenn diese eine bestimmte Höchstgrenze überschreiten, gelten Sie entweder als Mitbewohner (zusammenwohnend) oder werden den Alleinstehenden gleichgestellt.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kundenberater oder einem Telekundenberater unter der Rufnummer 087 32 43 33.
Um zu erfahren, wann Sie Ihr Invalidengeld erhalten, werfen Sie einen Blick auf den Zahlungskalender.
Die Höhe Ihres Invalidengeldes hängt von Ihrem Familienstand ab, aber auch von der Frage, ob Ihr Unternehmen weiterarbeitet oder nicht.
Hinweis: Wenn Sie Ihre Unternehmenstätigkeit völlig eingestellt haben und diese nicht von einer anderen Person in Ihrem Namen fortgeführt wird, können Sie die sogenannte Gleichstellung beantragen. Auf diese Weise bleiben sie zwar als Selbstständiger angemeldet, brauchen aber einstweilig keine Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten und behalten Ihre sozialen Rechte. Gleichzeitig wird Ihnen ein höheres Invalidengeld gewährt.
Zusätzliche Auskünfte erteilt Ihnen das LISVS oder Ihre Sozialversicherungskasse.
mit Unterhaltsberechtigten
| alleinstehend
| zusammenwohnend
| |
Ohne Einstellung der Unternehmenstätigkeit
| 68.88 Euro/Tag
| 54.85 Euro/Tag
| 42.07 Euro/Tag
|
Mit Einstellung der Unternehmenstätigkeit
| 68.88 Euro/Tag
| 54.85 Euro/Tag
| 47.03 Euro/Tag |