In der Zeit der primären Arbeitsunfähigkeit (GLOSSAR), nach Auflauf der Lohn-/Gehaltsfortzahlung, zahlt die Krankenkasse den Arbeitnehmern Krankengeld. Das Krankengeld beträgt 60% des (nach oben begrenzten) Bruttoarbeitsentgelts. Der von der Krankenkasse gewährte Tagessatz ist also begrenzt. So durfte beispielsweise der Tagessatz am 1. Mai 2014 78,96 Euro nicht überschreiten. Dieser Betrag gilt nicht für die Selbstständigen, die einen Festbetrag erhalten. Für weitere Informationen zu Ihren Geldleistungen, ob Sie Arbeitnehmer, Arbeitsloser oder Selbstständiger sind, lesen Sie bitte den Abschnitt "Ihre Geldleistungen".
Nachdem Sie der CKK Ihre Arbeitsunfähigkeit gemeldet haben und der Vertrauensarzt seine Entscheidung getroffen hat, erhalten Sie:
Nur die Selbstständigen erhalten außerdem noch einen Fragebogen zu ihrer Erwerbstätigkeit und eine Einkommenserklärung 225 zum Ausfüllen.
Wichtig: Ihre Krankenkasse kann den Anspruch auf Geldleistungen nur prüfen, wenn Ihre Akte vollständig ist, das heißt nach Erhalt Ihres Auskunftsblattes und aller erforderlichen hier oben genannten Informationen.
Wenn Sie am Ende einer vom Arzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeitsperiode noch immer arbeitsunfähig sind, muss eine verlängernde ärztliche Bescheinigung ausgestellt werden.
Alles Wissenswerte über Versandverfahren und -fristen erfahren Sie auf unserer Sonderseite "Krankmeldung gegenüber der Krankenkasse".
Unmittelbar nach Erhalt Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat der Vertrauensarzt das Recht, Sie zur Untersuchung vorzuladen. Gemeinsam klären Sie dann Ihren Gesundheitszustand mit Blick auf den Gesamtkontext Ihres Beschäftigungsverhältnisses ab. Der Vertrauensarzt prüft, ob Sie hinsichtlich einer (teilweisen) Wiederaufnahme der Arbeit eine Begleitung benötigen, ob Ihre Arbeitsunfähikgeit noch stets den gesetzlichen Kriterien entspricht bzw ob die Aufstellung einer Invaliditätsakte angedacht werden muss. Wenn der Vertrauensarzt der Ansicht ist, über ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung Ihre Situation zu verfügen, kann es sein, dass er Sie nicht mehr vorlädt.
Der Vertrauensarzt umgibt sich mit einem fachübergreifenden Team aus nichtärztlichen Heilberufen.
Wichtig: wenn Sie zum Vertrauensarzt gehen, nehmen Sie alle ärztlichen Unterlagen zu Ihrer derzeitigen Arbeitsunfähigkeit mit, die Sie besitzen. Wenn Sie der Untersuchung unentschuldigt fernbleiben, wird das Krankengeld ausgesetzt. Weitere Informationen finden Sie unter dem Abschnitt „Der Vertrauensarzt“.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an einen unserer Kundenberater oder einen Telekundenberater unter der Rufnummer 087 32 43 33.