ADG

Das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft (ADG) ist zuständig für die Bereiche Beschäftigung, Berufsberatung und Berufsausbildung in der DG.

 

Ärztlicher Invaliditätsrat ÄIR

Gremium des Landesinstituts für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV), das über die Anerkennung und die Dauer der Invalidität entscheidet. Hierzu wird eine ärztliche Untersuchung durchgeführt. In jeder Provinz gibt es einen Hohen Ausschuss des ÄIR, der aus den verschiedenen regionalen Ausschüssen besteht. Sowohl das LIKIV als auch die Krankenkassen sind bei der ärztlichen Untersuchung vertreten. Der ärztliche Untersuchungsausschuss besteht aus mindestens zwei Vertrauensärzten der Krankenkassen und einem Arzt des LIKIV.

 

DPB

Dienststelle für Personen mit Behinderung: Diese Dienststelle ist für die Belange aller behinderten Menschen zuständig, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens wohnen. Ihr Wirkungsfeld betrifft Erziehung, Ausbildung und Beschäftigung, Wohnen und Freizeit, Mobilität und Zugänglichkeit,...Ziel ihrer Arbeit ist es, die behinderten Menschen zu einem selbstständigen und selbstbestimmten Leben zu befähigen und ihre Möglichkeiten zur aktiven Teilnahme in allen Gesellschaftsbereichen auch nachhaltig zu verbessern.

 

Ergotherapeut

Gesundheitsberuf. Der Ergotherapeut erstellt gesundheitliche Gutachten und behandelt Patienten, um deren Selbstständigkeit und Eigenständigkeit im Alltag und in ihrem sozialen Umfeld zu erhalten und zu fördern.

 

Ersatzeinkommen

Wenn kein Erwerbseinkommen mehr vorhanden ist, kann ein Ersatzeinkommen gezahlt werden: Arbeitslosengeld, Eingliederungs- und Überbrückungsbeihilfe, Krankengeld, Invalidengeld, Mutterschaftsgeld, Entschädigung wegen Vertragsauflösung, Laufbahnunterbrechungsgeld.
Hinweis: als Erwerbseinkünfte gelten alle Einkünfte, die sich aus der Ausübung einer Erwerbstätigkeit ergeben, ganz gleich wie lange diese Tätigkeit ausgeübt wird und wie hoch das Einkommen ist, und ganz gleich ob es sich um eine Geldleistung oder eine Sachleistung handelt.

 

Gemeinrechtlicher Unfall

Hiermit sind hauptsächlich die Straßenverkehrsunfälle gemeint, zu denen auch die Unfälle gehören, in die schwache Verkehrsteilnehmer verwickelt sind (Fahrzeuginsassen, Fahrgäste der öffentlichen Verkehrsmittel, Fußgänger und Radfahrer, auch wenn sie den Unfall selbst verschuldet haben). Ferner gehören dazu auch Unfälle mit Fremdverschulden aller Art.

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Gesetzliche Lohn-/Gehaltsfortzahlung

Die gesetzliche Lohn-/Gehaltsfortzahlung ist die Zeit einer Arbeitsunfähigkeit, für welche der Arbeitgeber aufkommt. Diese Zeit ist für Arbeiter kürzer als für Angestellte. Arbeiter erhalten also früher Krankengeld von ihrer Krankenkasse als Angestellte.

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Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung (GEPV)

Die gesetzliche Krankenversicherung (oder Pflichtkrankenversicherung): es handelt sich um den Zweig der sozialen Sicherheit, der für die Erstattung der Gesundheitsleistungen und die Zahlung der Geldleistungen bei Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität zuständig ist. Der Leistungsanspruch besteht, sobald die Beiträge zur Krankenversicherung entrichtet wurden (Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung und Beitrag zur Zusatzversicherung).

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Hausarzt

Das ist der Arzt für Allgemeinmedizin, der eine Familie gewöhnlich betreut. Er verwaltet auch die allgemeine medizinische Akte (AMA).

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Hinterbliebenenpension

Stirbt ein Versicherter, der Anspruch auf eine Alterspension hatte, so kann der überlebende Ehepartner eine Hinterbliebenenpension beantragen. Genau wie der Bezieher einer Alterspension kann der Bezieher einer Hinterbliebenenpension unter bestimmten Voraussetzungen und unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen weiterhin erwerbstätig bleiben.
Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • der Hinterbliebene muss mindestens 45 Jahre alt sein oder ein unterhaltsberechtigtes Kind zu versorgen haben oder aber von einer ständigen Arbeitsunfähigkeit von mindestens 66 Prozent betroffen sein. Für Beamte sowie bestimmte Arbeitnehmer, wie beispielsweise Bergleute, gelten Sonderregeln;
  • die Partner müssen mindestens ein Jahr lang verheiratet gewesen sein, außer wenn ein Kind aus dieser Ehe hervorgegangen ist, der Tod durch einen Unfall nach der Eheschließung oder ein unterhaltsberechtigtes Kind zu versorgen war, für welches einer der Ehepartner Kindergeld bezog.

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Invalidität

Die Invalidität ist die Zeit der Arbeitsunfähigkeit nach der primären Arbeitsunfähigkeit. Sie wird auch die Erwerbsunfähigkeit oder die verlängerte Arbeitsunfähigkeit genannt.

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LIKIV

Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung: Föderale Einrichtung, die, genau wie die Krankenkassen, eine entscheidende Rolle für die Bereitstellung der Gesundheits- und Geldleistungen bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit spielt. Das LIKIV organisiert, verwaltet und überwacht die gesetzliche Krankenversicherung in Belgien. Seine Aufgaben sind:

  • Ausrichtung und Verwaltung der Gesundheitspflegeversicherung (Gesundheitsleistungen);
  • Ausrichtung und Verwaltung der Entschädigungsversicherung (Geldleistungen = Krankengeld, Invalidengeld usw.);
  • Information der Gesundheitsleistungserbringer über das Regelwerk der gesetzlichen Krankenversicherung;
  • Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften.
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Mutterschaftsurlaub

Der Mutterschaftsurlaub dauert grundsätzlich 15 Wochen. Der Mutterschaftsurlaub vor der Geburt darf höchstens sechs Wochen betragen. Der am Tag der Entbindung beginnende Mutterschaftsurlaub nach der Geburt muss mindestens neun Wochen betragen. Bei Mehrlingen können acht Wochen vor der Geburt genommen werden, und der Mutterschaftsurlaub nach der Geburt wird ebenfalls um zwei Wochen verlängert.

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Mutterschaftsruhe vor der Geburt

Siehe Mutterschaftsurlaub.

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Primäre Arbeitsunfähigkeit

Die primäre Arbeitsunfähigkeit ist das erste Jahr der Arbeitsunfähigkeit nach der Gehalts-/Lohnfortzahlung.

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Regelmäßiger Arbeitnehmer

Um als regelmäßiger Arbeitnehmer zu gelten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • mindestens 21 Jahre alt sein oder bereits vor dem 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sein;
  • zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit seit mindestens sechs Monaten Anspruch auf die Geldleistungen haben;
  • mindestens 120 tatsächlich geleistete Arbeitstage oder 400 Arbeitsstunden in seiner beruflichen Laufbahn nachweisen können (Arbeitszeiten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) werden in Belgien anerkannt);
  • im Bezugszeitraum Arbeitszeiten oder gleichgestellte Zeiten nachweisen können, die mindestens drei Vierteln der Werktage in dieser Zeit entsprechen;
  • für diesen Bezugszeitraum ein durchschnittliches tägliches Arbeitsentgelt bezogen haben, das vom Alter zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit abhängt

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Vordruck 225

Vordruck zur Mitteilung des Familienstands und der Einkünfte.

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