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Das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA)

Das LfA (Landesamt für Arbeitsbeschaffung) gehört zu den „Partnern“, mit denen die CKK zusammenarbeitet. Dieses Amt übermittelt der Krankenkasse alle erforderlichen Informationen zu Ihrem Status als Arbeitsloser und Ihrem Einkommen (Arbeitslosengeld) auf elektronischem Weg. Diese Datenübertragung ermöglicht es der CKK auch, Ihnen Ihre Geldleistungen auszuzahlen.


Für weitere Informationen wenden Sie sich an einen unserer Kundenberater oder einen Telekundenberater unter der Rufnummer 087 32 43 33 oder an das LfA (Landesamt für Arbeitsbeschaffung).

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