Der Arbeitgeber spielt auch eine Rolle bei der Förderung des Wohlbefindens und der Gesundheit seiner Arbeitnehmer durch die Analyse und die Risikoprävention.
Der Arbeitsarzt ist ein wichtiger Ansprechpartner, wenn Sie die Absicht haben, die Arbeit nach einer Arbeitsunfähigkeit erneut aufzunehmen. In seiner Aufgabe als Berater des Arbeitgebers, aber auch des Arbeitnehmers ist es u.a. seine Aufgabe, zu prüfen, inwiefern eine Anpassung Ihres Arbeitsplatzes erforderlich oder möglich ist. Der Arbeitsarzt führt diese Beurteilung bei der ärztlichen Untersuchung zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme am Tag Ihrer Arbeitswiederaufnahme oder spätestens innerhalb von 10 Tagen nach diesem Tag durch.
Es wird empfohlen, sich während der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitsarzt für eine Untersuchung vor der Wiederaufnahme anzumelden. Auf diese Weise kann der Arzt sich ein Bild von Ihrem Gesundheitszustand machen, falls erforderlich Ihren Arzt (Hausarzt und/oder Facharzt) kontaktieren und vor allem mit Ihnen und Ihrem Arbeitgeber klären, ob Sie nach der Wiederaufnahme
Wichtig: wenn der Arbeitsarzt Sie untersucht hat, darf er eine vollständige oder teilzeitige Wiederaufnahme der Arbeit ablehnen. Zuweilen kann er dem Vertrauensarzt oder dem behandelnden Arzt (Hausarzt und/oder Facharzt) widersprechen. Ein solcher Fall lässt sich vermeiden, wenn Sie diesen Arzt vor dem Ende der Arbeitsunfähigkeit aufsuchen.