Der Arbeitgeber gewährt zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit die gesetzliche Lohn- oder Gehaltsfortzahlung. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Broschüre des LIKIV Vous êtes employeur et vous souhaitez accompagner un travailleur, en IT, dans sa démarche de reprise de travail adapté“ in französischer Sprache.


Der Arbeitgeber spielt auch eine Rolle bei der Förderung des Wohlbefindens und der Gesundheit seiner Arbeitnehmer durch die Analyse und die Risikoprävention.

Arbeitsarzt

Der Arbeitsarzt ist ein wichtiger Ansprechpartner, wenn Sie die Absicht haben, die Arbeit nach einer Arbeitsunfähigkeit erneut aufzunehmen. In seiner Aufgabe als Berater des Arbeitgebers, aber auch des Arbeitnehmers ist es u.a. seine Aufgabe, zu prüfen, inwiefern eine Anpassung Ihres Arbeitsplatzes erforderlich oder möglich ist. Der Arbeitsarzt führt diese Beurteilung bei der ärztlichen Untersuchung zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme am Tag Ihrer Arbeitswiederaufnahme oder spätestens innerhalb von 10 Tagen nach diesem Tag durch.
Es wird empfohlen, sich während der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitsarzt für eine Untersuchung vor der Wiederaufnahme anzumelden. Auf diese Weise kann der Arzt sich ein Bild von Ihrem Gesundheitszustand machen, falls erforderlich Ihren Arzt (Hausarzt und/oder Facharzt) kontaktieren und vor allem mit Ihnen und Ihrem Arbeitgeber klären, ob Sie nach der Wiederaufnahme

  • am gleichen Posten arbeiten oder Ihnen eine anderer Arbeitsplatz zugewiesen werden kann;
  • eine andere (Ihrem Gesundheitszustand besser angepasste) Tätigkeit innerhalb des Unternehmens ausüben können.

Wichtig: wenn der Arbeitsarzt Sie untersucht hat, darf er eine vollständige oder teilzeitige Wiederaufnahme der Arbeit ablehnen. Zuweilen kann er dem Vertrauensarzt oder dem behandelnden Arzt (Hausarzt und/oder Facharzt) widersprechen. Ein solcher Fall lässt sich vermeiden, wenn Sie diesen Arzt vor dem Ende der Arbeitsunfähigkeit aufsuchen.

Siehe auch hier


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