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Arbeitsunfähigkeit

Online ausfüllen und versenden


Verschiedene Dokumente und Formulare, die im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit stehen, können online ausgefüllt und eingereicht werden. Der Vorteil? Eine schnellere Bearbeitsungsfrist Ihrer Akte!

Auf diesem Portal finden Sie zehn Abschnitte, in denen die häufigsten Fragen beantwortet werden, die Sie sich im Falle einer Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität stellen könnten. Durch eine Suche über unsere Zeitleiste können Sie auch eine Information abrufen, die genau auf den Zeitpunkt Ihrer Arbeitsunfähigkeit zutrifft.

Arbeitsunfähigkeit - die wichtigsten Schritte

Aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Schwangerschaft ist es möglich, dass Sie Ihrer Arbeit zeitweilig nicht mehr nachgehen können und Ihre Laufbahn unterbrechen müssen. Entdecken Sie anhand unseres Videos die wichtigsten Schritte, die im Falle einer Arbeitsunfähigkeit unternommen werden müssen.

Sie sind wegen einer Krankheit, eines Krankenhausaufenthalts oder eines Unfalls nicht in der Lage, eine Erwerbstätigkeit auszuüben? Dann zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen zunächst noch den Lohn oder das Gehalt fort. Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit anhält, zahlt die Krankenkasse eventuell ein Ersatzeinkommen (GLOSSAR).

Gesetzliche Lohn-/Gehaltsfortzahlung

  • Angestellte erhalten von ihrem Arbeitgeber in den ersten 30 Tagen ihrer Arbeitsunfähigkeit eine Gehaltsfortzahlung (GLOSSAR).
  • Arbeiter erhalten von ihrem Arbeitgeber in den ersten 14 Tagen ihrer Arbeitsunfähigkeit eine Lohnfortzahlung; nach dem 14. Tag der Arbeitsunfähigkeit zahlt die Krankenkasse.
  • Arbeitslose erhalten direkt Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Das Krankengeld entspricht in den ersten sechs Monaten der Arbeitsunfähigkeit der Arbeitslosenunterstützung. Dieser Betrag ist jedoch auf 60% des entgangenen Bruttoersatzeinkommens begrenzt (gedeckelt oder begrenzt auf einen Betrag pro Tag).
  • Selbstständige haben Anrecht auf Geldleistungen für den gesamten Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit, wenn die Dauer der Arbeitsunfähigkeit mehr als sieben Tage beträgt.  Unterschreitet die Dauer der Arbeitsunfähigkeit den Zeitraum von sieben Tagen, erhalten Selbstständige keine Geldleistungen. Suchen Sie rechtzeitig einen Arzt auf und lassen Sie sich immer eine Bescheinigung ausstellen, wenn eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird. Wenn Sie damit zu lange warten, erhalten Sie für die Krankheitstage, die zu diesem Zeitpunkt mehr als 14 Tage zurückliegen, keine Geldleistungen aus der Krankenversicherung. 

Nach Ablauf der jeweiligen Zeiträume zahlt die Krankenkasse unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Ersatzeinkommen (= Krankengeld).

Für weitere Auskünfte zur Lohn-/Gehaltsfortzahlung wenden Sie sich an Ihren Kundenberater, einen Telekundenberater unter der Rufnummer 087 32 43 33, Ihre Gewerkschaft oder suchen Sie auf der Website des FÖD Beschäftigung (nur Französisch, Niederländisch oder Englisch).
Achtung: Bestimmte Inhalte können sich je nach aktueller Entwicklung ändern. Wir versuchen, die Website auf dem letzten Stand zu halten. Hinweise nehmen wir gerne telefonisch unter der Nummer 087 32 43 33 entgegen.

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