Auf diesem Portal finden Sie zehn Abschnitte, in denen die häufigsten Fragen beantwortet werden, die Sie sich im Falle einer Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität stellen könnten. Durch eine Suche über unsere Zeitleiste können Sie auch eine Information abrufen, die genau auf den Zeitpunkt Ihrer Arbeitsunfähigkeit zutrifft.
Aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Schwangerschaft ist es möglich, dass Sie Ihrer Arbeit zeitweilig nicht mehr nachgehen können und Ihre Laufbahn unterbrechen müssen. Entdecken Sie anhand unseres Videos die wichtigsten Schritte, die im Falle einer Arbeitsunfähigkeit unternommen werden müssen.
Sie sind wegen einer Krankheit, eines Krankenhausaufenthalts oder eines Unfalls nicht in der Lage, eine Erwerbstätigkeit auszuüben? Dann zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen zunächst noch den Lohn oder das Gehalt fort. Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit anhält, zahlt die Krankenkasse eventuell ein Ersatzeinkommen (GLOSSAR).
Nach Ablauf der jeweiligen Zeiträume zahlt die Krankenkasse unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Ersatzeinkommen (= Krankengeld).
Für weitere Auskünfte zur Lohn-/Gehaltsfortzahlung wenden Sie sich an Ihren Kundenberater, einen Telekundenberater unter der Rufnummer 087 32 43 33, Ihre Gewerkschaft oder suchen Sie auf der Website des FÖD Beschäftigung (nur Französisch, Niederländisch oder Englisch).
Achtung: Bestimmte Inhalte können sich je nach aktueller Entwicklung ändern. Wir versuchen, die Website auf dem letzten Stand zu halten. Hinweise nehmen wir gerne telefonisch unter der Nummer 087 32 43 33 entgegen.