Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen über die CKK-Zahnzusatzversicherungen Denta-Solidar und Denta .
Die Wahl des Zahnarztes, Kieferorthopäden, Stomatologen oder Parodontologen steht Ihnen völlig frei. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die 100%ige Kostenübernahme für Leistungen, die teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung - GEPV) erstattet werden, sich auf die amtlichen Tarife bezieht. Die Gewähr für die vollständige Erstattung besteht also nur, wenn der Leistungserbringer sich an den Vertrag mit den Kassen hält und demnach auch den amtlichen Tarif anwendet. Um zu erfahren, welche Leistungserbringer Ihrer Gegend sich an den Kassentarif halten, können Sie unsere Suchfunktion benutzen. Die amtlichen Tarife erfahren Sie hier.
Die Denta-Solidar ist bereits im allgemeinen Mitgliedsbeitrag enthalten. Alle CKK-Mitglieder genießen diese Absicherung also automatisch und ohne Wartezeit.
Die Denta + steht auch allen offen, ohne Altersgrenze und ohne ärztlichen Fragebogen. Allerdings gelten für die verschiedenen Altersstufen unterschiedliche Prämiensätze. Ihre Prämie können Sie hier selbst ausrechnen.
Die Denta-Solidar ist bereits im allgemeinen Mitgliedsbeitrag der CKK enthalten. Sie und die Mitglieder Ihrer Familie erhalten also automatisch Anspruch auf diese Absicherung, sofern Sie mit den Beitragszahlungen zur Zusatzversicherung nicht im Rückstand sind. Sie brauchen nichts zu unternehmen und auch keinen zusätzlichen Beitrag zu entrichten.
Abschluss der Versicherung:
Um Anspruch auf die Leistungen zu erhalten:
Die Denta-Solidar ist automatisch in Ihrem CKK-Beitrag enthalten. Es muss also keine Wartezeit erfüllt werden. Sie brauchen nur die Beiträge zu zahlen, dürfen jedoch nicht in Zahlungsrückstand geraten. Für die Denta + gilt eine Wartezeit von sechs Monaten, außer wenn Sie vorher bereits eine ähnliche Versicherung hatten. Für traumatische Unfälle entfällt die Wartezeit.
Um zu erfahren, welche Prämie für Sie und Ihre Familie gilt, benutzen Sie unseren Tarifrechner. Die vollständige Prämienübersicht finden Sie auch hier.
Entscheidend ist, dass Sie vor der Behandlung wissen, wie diese verlaufen wird und welche Kosten auf Sie zukommen. Aus diesem Grund müssen Sie für bestimmte, meist teure und nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattete Leistungen, einen Behandlungsplan vorlegen. Dann erfahren Sie noch vor Beginn der Behandlung, wie teuer diese ist und was Sie von der Denta + erhalten. Dieser Behandlungsplan ist der Krankenkasse vor Beginn der Behandlung vorzulegen. Die Kostenerstattung erfolgt nur auf dieser Grundlage und unter der Voraussetzung, dass sie vom Vertrauenszahnarzt der Krankenkasse genehmigt wird.
Die Kostenerstattungen der Denta + sind auf bestimmte jährliche Höchstsätze begrenzt: 300 Euro im ersten Jahr der Vertragslaufzeit, 600 Euro im zweiten und 1000 Euro ab dem dritten Jahr. Diese Höchstgrenze gilt je Person. Jeder Versicherte und Mitversicherte der Familie kann also ab dem dritten Jahr der Vertragslaufzeit 1000 Euro jährlich in Anspruch nehmen. Bei Unfall liegt die Erstattungshöchstgrenze ab dem ersten Jahr der Vertragslaufzeit ohne Wartezeit bei 2000 Euro.
« Antrag auf Kostenerstattung - 100% für Leistungsberechtigte bis 18 Jahre » (PDF): dieser Antrag ist von Ihrem Kieferorthopäden auszufüllen, um Anspruch auf die Erstattung der Kontrolluntersuchungen im Rahmen der Kieferorthopädie Ihres Kindes zu erhalten, aber nur wenn der Leistungserbringer die gesetzlichen Kosten direkt mit der Kasse abrechnet, das heißt, wenn Sie lediglich den gesetzlichen Eigenanteil bezahlt haben. Wenn er Ihnen jedoch eine offizielle Behandlungsbescheinigung aushändigt, reichen Sie diese einfach bei Ihrer Krankenkasse ein: die Erstattung der Denta-Solidar wird Ihnen dann automatisch auf Ihr Konto überwiesen.
« Antrag auf Kostenerstattung - Kieferorthopädie besondere Krankheiten » (PDF): dieser Antrag ist von Ihrem Kieferorthopäden auszufüllen, um einen zusätzlichen Kostenzuschuss von 375 Euro bei einer besonderen Krankheit zu erhalten.
« Antrag auf Kostenerstattung - Zahnprothese » (PDF): dieser Antrag ist von Ihrem Zahnarzt auszufüllen, wenn Ihre Zahnprothese nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung - GEPV) übernommen wird.
« Antrag auf Kostenerstattung der Denta + » (PDF): von Ihrem Zahnarzt und von Ihnen selbst auszufüllen, um eine Erstattung der Denta + (Kieferorthopädie, Prothesen, Heilbehandlung, Vorbeugung, Ziehen von Zähnen und Parodontosebehandlung) zu erhalten.
« Behandlungsplan » (PDF): Für bestimmte Leistungen, die oft kostspielig sind und nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung - GEPV) getragen werden, wird vor der Kostengenehmigung ein Behandlungsplan verlangt. Auf diese Weise wissen Sie bereits vor der Behandlung, wie viel diese kostet und welche Leistungen die Denta + übernimmt.
Die Denta + können Sie auch mit einer CKK-Krankenhausversicherung kombinieren. Weitere Auskünfte zu den Krankenhausversicherungen Hospi +, Hospi +100 und Hospi +200 finden Sie unter www.ckk-mc.be. Wenn Sie beide Versicherungen gleichzeitig nehmen, erhalten Sie eine 10%ige Ermäßigung auf Ihre Jahresprämie für die Denta +.
Dank der Denta-Solidar wird Ihnen der gesetzliche Eigenanteil (d.h. der Patientenanteil nach Erstattung des amtlichen Tarifs) für die Kieferorthopädie Ihres Kindes ebenfalls erstattet. Um in den Genuss dieser Leistung zu gelangen, muss Ihr Kind jedoch eine allgemeine medizinische Akte (AMA) bei Ihrem Hausarzt besitzen. Die allgemeine medizinische Akte (AMA) enthält Ihre gesamten medizinischen Aufzeichnungen. Die Kosten für die Eröffnung einer AMA werden Ihnen in voller Höhe von der Krankenkasse erstattet. Mehr hierzu erfahren Sie unter www.ckk-mc.be/ama.
Ja, ein Kostenvoranschlag ist für Sie keinesfalls verbindlich. Sie können auf jeden Fall auch noch einen anderen Leistungserbringer aufsuchen, bevor Sie eine Behandlung beginnen.
Die Prävention ist das beste Mittel, um stets gesunde Zähne zu haben. Die Zeitleiste am oberen Bildschirmrand führt Sie zu zahlreichen Tipps und Tricks, um Ihre Zähne zu pflegen. Fahren Sie mit der Maus über Ihre Altersklasse und wählen Sie das Thema aus dem Ausklappmenü aus, das Sie interessiert. Die vollständige Liste der Ratschläge finden Sie auf der CKK-Website Ihre Gesundheit.
Grundsätzlich zahlen die Denta-Solidar und die Denta + nur für Leistungen, die in Belgien erbracht werden. Wenn Sie jedoch in einem Grenzgebiet wohnen, können Sie auch eine Erstattung für Leistungen erhalten, die (nicht weiter als 25 km von Ihrem Wohnsitz entfernt) in Ihrem Nachbarland erbracht werden.