Herausnehmbare Prothese vor dem Alter von 50 Jahren
Über die Kostenerstattung der Denta-Solidar hinaus und vorausgesetzt, der vorher eingereichte Behandlungsplan (PDF) wird angenommen, erstatten wir :
- 75 % des amtlichen Tarifs der Prothese;
- bis zu 100 Euro für zusätzliche Sondermaterialkosten für eine Kunststoffprothese;
- bis zu 300 Euro für zusätzliche Kosten einer Skelettprothese.
Wie kann die Leistung in Anspruch genommen werden?
- Vor Beginn der Behandlung ist ein von Ihnen selbst auszufüllender Behandlungsplan (PDF) mit dem Kostenvoranschlag des Zahnarztes einzureichen.
- Wenn der Behandlungsplan angenommen wird, lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt den Antrag auf Kostenerstattung der Denta + (PDF) ausfüllen, den Sie mit der Honorarrechnung des Zahnarztes bei der Krankenkasse einreichen. Vergessen Sie nicht, den ersten Teil des Antrags auszufüllen und zu unterzeichnen.
Erneuerungsfrist: 7 Jahre
Herausnehmbare Prothese nach Erreichen des 50. Lebensjahres
Zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt die Denta + Ihnen:
- bis zu 100 Euro für zusätzliche Sondermaterialkosten für eine Kunststoffprothese;
- bis zu 300 Euro für zusätzliche Kosten einer Skelettprothese.
Wie kann die Leistung in Anspruch genommen werden?
Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt den Antrag auf Kostenerstattung der Denta + (PDF) ausfüllen und reichen Sie diesen Antrag mit der Behandlungsbescheinigung des Zahnarztes bei Ihrer Krankenkasse ein. Vergessen Sie nicht, den ersten Teil des Antrags auszufüllen und zu unterzeichnen.
Erneuerungsfrist: 7 Jahre
Feste Prothese und Implantat
Über die Kostenerstattung der Denta-Solidar hinaus und vorausgesetzt, der vorher eingereichte Behandlungsplan (PDF) wird angenommen, erstatten wir:
- 75% des Patientenanteils (nach Abzug der Erstattung der Denta-Solidar).
Wie kann die Leistung in Anspruch genommen werden?
- Vor Beginn der Behandlung ist ein von Ihnen selbst auszufüllender Behandlungsplan (PDF) mit dem Kostenvoranschlag des Zahnarztes einzureichen.
- Wenn der Behandlungsplan angenommen wird, lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt den Antrag auf Kostenerstattung der Denta + (PDF) ausfüllen, den Sie mit der Honorarrechnung des Zahnarztes bei der Krankenkasse einreichen. Vergessen Sie nicht, den ersten Teil des Antrags auszufüllen und zu unterzeichnen.
Erneuerungsfrist: 15 Jahre