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Psychomotorik

10€ pro psychomotorischer Sitzung oder Beurteilung (einzeln oder in der Gruppe), bis zu einem Maximum von 75 Sitzungen pro Kalenderjahr, ohne Altersbegrenzung.

Ihr Vorteil

  • Sie erhalten 10 Euro je Sitzung je verschriebene Sitzung bzw. psychomotorische Abklärung, ganz gleich ob in Einzel- oder Gruppentherapie;
  • Maximal 75 Sitzungen pro Jahr;
  • Keine Altersbegrenzung.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

  • Sie sind Mitglied der Christlichen Krankenkasse und bezahlen regelmäßig Ihren Beitrag zur Zusatzversicherung;
  • Keine Alterbegrenzung;
  • Eine Verordnung durch den Hausarzt, Kinderarzt, Kinderneurologe, Kinderpsychiater oder auf Anfrage des Psychologen eines Sozialpsychologischen Zentrums (SPZ), eines Zentrums für geistige Gesundheit oder einer Familienplanungsstelle,
  • Die Sitzungen müssen von einem qualifizierten Psychomotorik-Therapeuten durchgeführt werden, der vom belgischen Berufsverband der französischsprachigen Psychomotoriker anerkannt ist.

Praktisch