Die CKK erstattet alle drei Jahre 120 € für Ihre Brillengläser und Kontaktlinsen und 100 € pro Auge bei Lasereingriffen.
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Die CKK bis zu 120€ bei einem Kauf Ihrer Brillengläser Brillen und Kontaktlinsen, ohne dass eine Mindestdioptrie erforderlich ist. Diese Rückerstattung gilt alle drei Jahre bzw. einmal jährlich bei einer Änderung der Dioptrie von mindestens 0,5.
Die CKK erstattet bis zu 100 € pro Auge bei Laser-Eingriffen. Dieser Vorteil kann nur einmal pro Mitglied genutzt werden.
Reichen Sie die Verordnung Ihres Augenarztes und den von Ihrem Optiker ausgestellten Kaufbeleg für Ihre Gläser oder Kontaktlinsen bei der CKK ein.
Das Antragsformular für die Laser-Operation
Reichen Sie die Rechnung und das von Ihrem Leistungserbringer ausgefüllte Antragsformular für die Laser-Operation bei der CKK ein.
Ab 2023 bietet unser Partner Qualias allen CKK-Mitgliedern in allen Qualias-Geschäften eine Ermäßigung auf Brillen an:
Die Ermäßigung wird auf den Preis der Gläser und Fassungen nach Abzug der eventuellen Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung angewandt. Die Ermäßigung gilt nicht für Sonnenbrillen, Kontaktlinsen und Zubehör.
Qualias-Optik, das sind 23 Optikgeschäfte, in denen Sie von völlig eigenständig arbeitenden Optikern und Optometristen empfangen und beraten werden.
Hier finden Sie ein Qualias-Geschäft in Ihrer Nähe (in Französisch)
CKK erstattet den gesetzlicher Eigenanteil für Beratungen bei Allgemeinmedizinern und Fachärzten, einschließlich der Beratung bei Augenärzten.
Die Erstattung erfolgt automatisch! Sie müssen nichts tun!Eine einzige Bedingung: Sie müssen bei Ihrem Hausarzt über eine allgemeine medizinische Akte verfügen.
Weitere Informationen über die 100%ige Kostenerstattung bis 18 Jahre.
Die Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung hängt vom Alter und von der Dioptrie ab. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, stellt Ihnen Ihr Optiker die für die Erstattung erforderliche Bescheinigung aus.
Wichtig: Um erstattungsfähig zu sein, müssen die Gläser und Gestelle von einem Augenarzt verschrieben worden sein. Sie müssen der Krankenkasse die vom Optiker ausgestellte Bescheinigung (Anhang 15).