Rückerstattung von Brillen, Kontaktlinsen und Laseroperationen

Die CKK erstattet alle drei Jahre 120 € für Ihre Brillengläser und Kontaktlinsen und 100 € pro Auge bei Lasereingriffen.

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120 € für Ihre Brille, Brillengläser und Kontaktlinsen


Die CKK bis zu 120€ bei einem Kauf Ihrer Brillengläser Brillen und Kontaktlinsen, ohne dass eine Mindestdioptrie erforderlich ist. Diese Rückerstattung gilt alle drei Jahre bzw. einmal jährlich bei einer Änderung der Dioptrie von mindestens 0,5.

Laser- Eingriff: 100€ pro Auge


Die CKK erstattet bis zu 100 € pro Auge bei Laser-Eingriffen. Dieser Vorteil kann nur einmal pro Mitglied genutzt werden.

Opération des yeux au laser
Zusätzlich zu Ihrem CKK-Vorteil erhalten Sie außerdem Ermäßigungen bei unserem Partner Qualias. Unter bestimmten Bedingungen können Sie auch eine Erstattung der Pflichtversicherung erhalten.

Voraussetzungen für die Erstattung von Brillen, Gläsern und Kontaktlinsen

  • Mitglied der CKK sein und regelmäßig die die Beiträge zur Zusatzversicherung bezahlen.
  • Eine Verordnung eines Augenarztes vorlegen.
  • Einen Kaufbeleg für Gläser oder Kontaktlinsen eines Optikers Ihrer Wahl einreichen. 
  • in den letzten drei Jahren den Optik-Vorteil (50 €) nicht in Anspruch genommen haben (außer bei Änderung der Dioptrie)

Wie erhalten Sie die Erstattung für Brillen, Gläser und Kontaktlinsen?


Reichen Sie die Verordnung Ihres Augenarztes und den von Ihrem Optiker ausgestellten Kaufbeleg für Ihre Gläser oder Kontaktlinsen bei der CKK ein.



Voraussetzungen für die Erstattung der Kosten für die Laser-Operation

  • Mitglied der CKK sein und regelmäßig die die Beiträge zur Zusatzversicherung bezahlen.
  • Das Antragsformular für die Laser-Operation   von Ihrem Augenarzt ausfüllen lassen oder die Originalrechnung des Leistungserbringers einreichen (mit Angabe des behandelten Auges).

Das Antragsformular für die Laser-Operation

Wie erhalten Sie die Erstattung für die Laser-Operation?


Reichen Sie die Rechnung und das von Ihrem Leistungserbringer ausgefüllte Antragsformular für die Laser-Operation bei der CKK ein.



Qualias-Ermäßigungen

Ab 2023 bietet unser Partner Qualias allen CKK-Mitgliedern in allen Qualias-Geschäften eine Ermäßigung auf Brillen an:

  • Für die über 18-Jährigen: 20% Ermäßigung oder zweites Paar gratis.
  • Für die unter 18-Jährigen: 40% Ermäßigung oder zweites Paar gratis.

Die Ermäßigung wird auf den Preis der Gläser und Fassungen nach Abzug der eventuellen Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung angewandt. Die Ermäßigung gilt nicht für Sonnenbrillen, Kontaktlinsen und Zubehör.

Qualias-Optik, das sind 23 Optikgeschäfte, in denen Sie von völlig eigenständig arbeitenden Optikern und Optometristen empfangen und beraten werden. 

Hier finden Sie ein Qualias-Geschäft in Ihrer Nähe (in Französisch)

 

Erstattung der Kosten für eine Beratung beim Augenarzt für unter 18-Jährige

CKK erstattet den gesetzlicher Eigenanteil für Beratungen bei Allgemeinmedizinern und Fachärzten, einschließlich der Beratung bei Augenärzten. 

Die Erstattung erfolgt automatisch! Sie müssen nichts tun!Eine einzige Bedingung: Sie müssen bei Ihrem Hausarzt über eine allgemeine medizinische Akte verfügen.

Weitere Informationen über die 100%ige Kostenerstattung bis 18 Jahre.



Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für Brillengläser

Die Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung hängt vom Alter und von der Dioptrie ab. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, stellt Ihnen Ihr Optiker die für die Erstattung erforderliche Bescheinigung aus. 

  • Für die unter 18-Jährigen: Beteiligung an den Kosten für die Erstausstattung mit Brillengestellen und Gläsern, unabhängig von der Dioptrie. Eine Erneuerung ist unter bestimmten Voraussetzungen alle 2 Jahre möglich oder wenn die Dioptrie sich um mindestens 0,5 ändert.
  • Für Versicherteab 18 Jahren: Erste Brillengläser werden erstattet, wenn die Dioptrie mindestens -7,75 oder +7,75 beträgt. Eine Erneuerung ist alle 5 Jahre möglich oder wenn die Dioptrie um mindestens 0,5 ändert.
  • Ab 65 Jahren: Bei bifokalen oder multifokalen Gläsern (auch Gleitsichtgläser genannt) ist eine Kostenbeteiligung vorgesehen, sobald die Dioptrie mindestens 4,25 und weniger als 7,75 beträgt.
  • Gläser mit Blaulichtabsorption: Werden beim ersten Kauf unabhängig von der Dioptrie erstattet, sofern die Verordnung durch einen bestimmten medizinischen Grund gerechtfertigt ist.

Wichtig: Um erstattungsfähig zu sein, müssen die Gläser und Gestelle von einem Augenarzt verschrieben worden sein. Sie müssen der Krankenkasse die vom Optiker ausgestellte Bescheinigung (Anhang 15).