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Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) bei Jugendlichen

Der Impfstoffs gegen Humane Papillomaviren (HPV) kann Gebärmutterhalskrebs und Genitalkrebs vorbeugen . Jungen und  Mädchen im Alter zwischen 11 und 13 Jahren ist im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung eine erhebliche Kostenerstattung zugesichert.

In der Praxis

Die Deutschsprachige Gemeinschaft bietet  kostenfreie Impfungen gegen den HPV. Dieser Virus kann bei Frauen Gebärmutterhalskrebs und bei Männern Krebs im Intimbereich verursachen.

> Wer kommt für die Erstattung in Frage?
Alle Jungen und Mädchen zwischen 11 und 13 Jahren, die im ersten Sekundarschuljahr eingetragen sind. 
Am wirksamsten ist die Impfung, wenn sie vor dem ersten Kontakten mit dem Krankheitserreger erfolgt, d.h. also vor den ersten geschlechtlichen Kontakten. 

> Wer kann die Impgung durchführen?
Die Impfung kann bei Kaleido, dem Hausarzt oder dem Gynäkologen durchgeführt werden. 

> Achtung:

Wird der Impfstoff in einer Apotheke gekauft, gibt es keine Erstattung seitens der DG für Jungen , wohl aber für Mädchen. Eine Erstattung der Zusatzversicherung ist möglich für beide Geschlechter.

Früherkennung immer noch erforderlich

Trotz Impfung besteht immer noch ein Infektionsrisiko von 30 Prozent. Aus diesem Grund ist ein regelmäßiger Abstrich durch den Frauenarzt auch weiterhin erforderlich. Darüber hinaus wirkt der Impfstoff natürlich auch nicht gegen andere durch Geschlechtsverkehr übertragbare Krankheiten (insbesondere AIDS). Es besteht also die Gefahr, dass die Jugendlichen, die geimpft sind, das Gefühl haben, hundertprozentig geschützt zu sein. Viele könnten auch der Meinung sein, die Verwendung von Kondomen sei überflüssig geworden. Außerdem ist leider heute noch nicht bekannt, wie lange der Impfschutz gewährleistet ist.