Ein Aufenthalt in einem Genesungszentrum kann nach einer akuten Behandlung und vor der Rückkehr nach Hause ein notwendiger Übergang sein. Die Christliche Krankenkasse (CKK) bietet Patienten, die das Krankenhaus verlassen, Schwerkranken oder chronisch Erkrankten die Gelegenheit zu einem mehrwöchigen Aufenthalt in einem Genesungszentrum.
Ihr Vorteil
Die CKK bietet Schwerkranken und chronisch Erkrankten besondere Bedingungen für einen Genesungsaufenthalt.
Wir informieren Sie über die Kosten für einen Genesungsaufenthalt. Fragen Sie unseren Sozialdienst oder besuchen Sie die Website „Genesungsaufenthalte“ (auf Französisch).
Welches sind die Bedingungen?
- CKK-Versicherte(r) sein
- Sie erholen sich:
- nach einem Krankenhausaufenthalt als Folge einer schweren Erkrankung
- als Folge einer schweren Erkrankung, wonach Sie vorübergehend nicht alleine zu Hause bleiben können
- Ihr Hausarzt hat einen Behandlungsplan erstellt, wonach die therapeutischen Aufgaben des Genesungszentrum klar benannt werden, sodass Sie mit der Zeit wieder nach Hause zurückkehren dürfen
- Ihr Gesundheitszustand bedarf keiner intensiven medizinischen Überwachung
- Das Genesungszentrum Ihrer Wahl erteilt Ihnen eine Zusage
Drei Zentren stehen zu Ihrer Verfügung
Drei Genesungszentren arbeiten eng mit der Christlichen Krankenkasse zusammen. Demzufolge haben die CKK-Versicherten Anspruch auf Vorzugstarife.
Abgesehen von den Krankenpflegeleistungen bietet auch jedes dieser Häuser Krankengymnastik (Kinesiotherapie), angepasste Ernährung (Ernährungsberatung), eine Freizeitbetreuung usw.
Welches sind die Bedingungen, um Anspruch auf einen Kostenzuschuss zu erhalten ?
- Sie müssen bei der Christlichen Krankenasse versichert sein und alle Beiträge zur Zusatzversicherung entrichtet haben. Im Rahmen der Zusatzversicherung haben Sie und Ihre Familienangehörigen Anspruch auf einen Kostenzuschuss.
- Sie beanspruchen keine intensive medizinische Betreuung.
Welches sind die Antragsformalitäten ?
Laden Sie das Antragsformular auf Genesungsaufenthalt in einem Kurhaus der CKK (PDF) herunter, suchen Sie einen CKK-Kontaktpunkt oder setzen Sie sich mit unserem Sozialdienst in Verbindung. Ihr Arzt (Allgemeinmediziner oder Facharzt) füllt den Vordruck anschließend aus und übersendet ihn dem Genesungszentrum. Das Genesungszentrum wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen.
Weiter Infos stehen unter diesem Link.
CKK-Kostenzuschuss
Der CKK-Kostenzuschuss deckt die folgenden Zeiträume :
- Aufenthalt von mindestens 14 Tagen: Je nach Entwicklungsfortschritt Ihrer Genesung kann der genehmigte Zeitraum für akute Erkrankungen 60 Tage und für Begleiter von chronisch Erkrankten 21 Tage betragen. Während der gesamten Verweildauer werden Sie solange durch ein medizinisches Team betreut, bis Sie entlassen werden können bzw. bis eine definitive Lösung für den Alltag zu Hause gefunden ist.
- Aufenthalt von mindestens 10 und höchstens 20 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren für chronisch Erkrankte.
- Für Personen, die einen akut Kranken begleiten gibt es besondere Konditionen.
Neu in 2019: 25 Euro/Tag für Begleitperson
- Die CKK übernimmt 25 Euro pro Tag für die Übernachtungskosten eines nichtpflegebedürftigen Begleiters einer Person mit Autonomieverlust in einem der drei Partnergenesungszentren der CKK (Spa, Nieuwpoort, Hooidonk). Maximal 14 Tage pro Leistungsberechtigtem und Kalenderjahr.
Gut zu wissen...
- Sie haben eine unserer wahlfreien Krankenhausversicherungen Hospi +, Hospi + 100 oder 200 abgeschlossen? Wenn der Genesungsaufenthalt in direktem Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt steht und innerhalb von drei Monaten nach der Entlassung begonnen wird, haben Sie Anspruch auf eine Kostenerstattung im Rahmen dieser Versicherung.
- Sie möchten nicht Ihren Genesungsaufenthalt in einem der CKK-Partnerzentren verbringen ? Laden Sie den medizinischen Antrag auf Aufenthalt in einem Genesungszentrum (PDF) herunter. Der ausgefüllte Vordruck wird dem CKK-Vertrauensarzt zur Genehmigung vorgelegt.