Für den Patienten, der über die Notrufnummer (100 oder 112) ins Krankenhaus gebracht wird, kann der Betrag der Rechnung des Krankentransportes sehr hoch sein.
Seit 2019 ist der vom Patienten zu zahlende Betrag für alle gleich.Sie zahlen für jeden dringenden Einsatz des Rettungsdienstes, unabhängig vom Ort und der Anzahl der zurückgelegten Kilometer, höchstens 60,84 € (Stand 1. Januar 2020) aus Ihrer Tasche. Der Rest der Rechnung wird von der Sozialversicherung (ASSI) übernommen.
Die Kosten für den Transport eines frühgeborenen Kindes werden ebenfalls von der Sozialversicherung (ASSI) übernommen.
Im Falle eines streng medizinischen Notfalls, eines Unfalls, eines Überfalls oder eines Brandes können Sie die Nummer 100 (in Belgien) oder 112 (in allen Ländern der Europäischen Union erreichbar) anrufen. In Belgien können Sie beide Nummern kostenlos und 24 Stunden am Tag unter erreichen:
Die CKK garantiert Ihnen, dass Sie niemals mehr als 75 € für einen dringenden Transport mit dem Krankenwagen bezahlen müssen, der aber nicht über den Notruf 112 angefordert wird. Dabei werden nur die zurückgelegten
Kilometer berücksichtigt. Andere Kosten, wie Arzthonorare, Krankenpflegeleistungen und eingesetzte Hilfsmittel werden nicht erstattet. Übermitteln Sie der CKK die Originalrechnung und einen Beleg, aus dem die Art des Transports ersichtlich ist (drei Fälle).
Bei einem medizinischen Transport (Reanimation) zwischen Krankenhäusern:
Rechnung der Krankenwagen rma, aus der die Anwesenheit eines Arztes und/oder einer Pflegefachkraft ersichtlich ist.
Wenn Sie sich in einer der oben beschriebenen Situationen befinden, müssen Sie die Rechnung und den Nachweis über diesen Transport bei der CKK einreichen, um eine Erstattung zu erhalten.
Wenn ein Krankentransport über den Notruf 100 oder 112 angefordert wird und der Einsatz eines Rettungshubschraubers erforderlich ist, erhalten Sie dank der CKK bis zu 1100€ je Einsatz für einen dringenden Transport mit dem Rettungshubschrauber, nach Abzug eines Selbstbehalts von 450 €.
Es handelt sich um unten beschriebene Situationen. Sie müssen dann die Rechnung sowie den Nachweis über diesen Transport bei der CKK einreichen, um eine Erstattung zu erhalten.
Bei einem medizinischen Transport (Reanimation) zwischen Krankenhäusern:
Rechnung der Krankenwagen rma, aus der die Anwesenheit eines Arztes und/oder einer Pflegefachkraft ersichtlich ist.
Die CKK zahlt nur Kilometergeld, keine anderen Kosten, die Ihnen eventuell in Rechnung gestellt werden, wie Arzthonorar, Krankenpflegeleistungen und eingesetzte Hilfsmittel.
Die CKK erstattet Ihnen einen Teil der Kosten für nicht dringende Transporte zu oder von einem Krankenhaus oder einem von diesem abhängigen Standort. Dies gilt für Beratungen, Untersuchungen, Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte. Die Höhe der Kostenübernahme hängt von dem gewählten Transportmittel und der zurückgelegten Entfernung ab:
Diese Leistung gilt auch in den Grenzgebieten (Frankreich, Luxemburg, Deutschland und die Niederlande) für eine Entfernung von bis zu 50 km (Erstattung von maximal 50 km für die Hinfahrt und 50 km für die Rückfahrt). In Belgien ist die erstattungsfähige Entfernung nicht begrenzt.
Bei Dialyse, onkologischer Behandlung oder Nachsorge bzw. funktioneller Rehabilitation (-18 Jahre) erstattet die gesetzliche Krankenversicherung zusätzlich 0,30 € pro km, unabhängig vom Transportmittel. Um diese Leistung in Anspruch zu nehmen, legen Sie der CKK das Dokument vor, das Sie im Krankenhaus erhalten haben. Bei Fahrten mit dem Auto, Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln reicht dieses Dokument aus. Wenn Sie ein anderes Verkehrsmittel benutzen, reichen Sie zusätzlich die obengenannten Unterlagen ein.
Achtung: Es werden nur Originaldokumente akzeptiert (keine Kopien).
Antragsformular für den nicht dringenden Transport.
Liste der Gesundheitseinrichtungen - Leistung nicht dringender Transport
Die hier erwähnte Dienste sind nicht mit einem herkömmlichen Taxidienst vergleichbar – zentrale Aufgabe der ehrenamtlichen Mitarbeiter ist die Beförderung und Begleitung kranker Menschen in Diagnose- und Therapiezentren. Sie helfen außerdem auf Wunsch beim Ausfüllen der Aufnahmevordrucke vor einem Krankenhausaufenthalt. Die Unkosten werden vorrangig durch Spenden finanziert.
Im DG-Bereich konnten wir drei Anbieter ausfindig machen:
-Der Josefine-Koch-Service(JKS), Eupen, bringt kranke Menschen in Diagnose-und Therapiezentren der Region. Infos unter 087 56 98 44 oder per E-Mail: info@jks-eupen.be.
Mehr Auskünfte erhalten Sie beim Sozialdienst Ihrer örtlichen CKK-Geschäftsstelle