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Ihr Kinderwunsch

Sie haben sich diese Entscheidung gut überlegt und wollen Ihr Vorhaben, Eltern werden, verwirklichen. Die CKK begleitet Sie und verwöhnt Sie bei dieser Lebensentscheidung.

Inhaltsverzeichnis

Das Rauchen einstellen

Eine rauchfreie Schwangerschaft ist für Sie und Ihr (zukünftiges) Baby unerlässlich. Das Rauchen einstellen erhöht auch Ihre Chancen auf eine Schwangerschaft. Zögern Sie nicht, sich von einem Profi helfen zu lassen! Die Raucherentwöhnungsgespräche werden zum Teil erstattet. Das gilt auch für Ihren Partner.

Inwieweit übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Raucherentwöhnung für schwangere Frauen?

  • Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt 30 € je Sitzung. 
  • Insgesamt werden bis zu 8 Sitzungen je Schwangerschaft übernommen.
  • Die erforderlichen Arzneimittel werden nicht erstattet.

Die Voraussetzungen der Inanspruchnahme

  • Lassen Sie sich von einem Facharzt (Hausarzt, Kinesiotherapeut, etc.) oder einem anerkannten Raucherentwöhnungsexperten begleiten. Für jede Anfrage steht Ihnen die kostenlose Raucherentwöhnungsberatung unter der 0800 111 00 zur Verfügung.
  • Die Schwangerschaft ist anhand einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen.
  • Weitere Informationen bei der Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung

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Meine Impfungen überprüfen

Um Ihre Familienplanung richtig vorzubereiten, prüfen Sie mit Ihrem medizinischen Betreuer (Hausarzt, Gynäkologe, Geburtshelfer oder Hebamme), ob alle Impfungen vorhanden sind. Einige Impfungen werden in Belgien dringend empfohlen. Die CKK gewährt einen Kostenzuschuss für Impfstoffe und Desensibilisierung, die der Versicherte selbst tragen muss.

Die CKK unterstützt Sie finanziell

Für verschreibungspflichtige Impfstoffe erstattet Ihnen die CKK 25 € pro Jahr.

Die Voraussetzungen der Inanspruchnahme

  • Der CKK angeschlossen sein.
  • Regelmäßig die Beiträge zur Zusatzversicherung zahlen.
  • Der Impfstoff muss von der CKK anerkannt sein.

Wie können Sie die Leistung in Anspruch nehmen?

Bitten Sie den Apotheker um eine detaillierte Bescheinigung oder Quittung und leiten Sie diese mit einem gelben Aufkleber an Ihre Krankenkasse weiter.

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Meine Krankenhausabsicherung

Dank der Hospi-Solidar genießen Sie im Zweibett- oder Mehrbettzimmer eine automatische Absicherung im Krankenhaus, wenn Sie bei der CKK versichert sind. Ohne Fragebogen oder ärztliche Untersuchung, ohne Wartezeit, auch im Falle einer Schwangerschaft!

Bei allen Krankenhausaufenthalten in Belgien garantiert die Hospi-Solidar Ihnen und Ihrem Baby:

  • niemals mehr als 275 € für Ihren Aufenthalt auf der Entbindungsstation im Doppelzimmer zu bezahlen (550 € pro Jahr bei mehreren Krankenhausaufenthalten)
  • einen Kostenzuschuss von 6,20 € pro Tag zur Deckung der Unterkunftskosten der Begleitperson auf der Entbindungsstation
  • eine Begrenzung der Eigenbeteiligung an den Kosten für Krankentransporte von maximal 60 € (wenn diese über den Notruf 112 angefordert werden)
  • für dringende Krankentransporte ein maximaler Selbstbehalt von 75 €
  • in den meisten Fällen ein Selbstbehalt von 450 € für den Hubschraubertransport (wenn dieser über den Notruf 112 angefordert wird)
  • eine Mitgliederinteressenvertretung für die Verteidigung Ihrer Rechte im Falle eines Abrechnungsproblems
  • den Wegfall des Selbstbehalts, wenn das Baby laut sämtlichen Rechnungen, die auf seinen Namen ausgestellt sind, auf der Neugeborenenstation verweilen musste

Die Voraussetzungen der Inanspruchnahme

  • Mitglied der CKK sein (das gilt nicht für die Begleitperson)
  • Regelmäßig die Beiträge zur Zusatzversicherung zahlen.

Wie können Sie die Leistung in Anspruch nehmen?

Füllen Sie das Antragsformular aus und lassen Sie es zusammen mit der Krankenhausrechnung Ihrem CKK-Berater zukommen.

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Wählen Sie eine Absicherung nach Maß

Sie können Ihre Hospi-Solidar ergänzen, indem Sie eine wahlfreie Krankenhausversicherung bei der CKK abschließen. 

Die Wartezeit beträgt 6 Monate, auch bei Schwangerschaft. Es gibt weder Fragebogen noch ärztliche Untersuchung! Der Abschluss einer Krankenhausversicherung garantiert Ihnen eine umfassendere Deckung Ihrer Krankenhauskosten.

Die Hospi+ garantiert Ihnen

  • die Übernahme der Krankenhauskosten in einem Mehrbett- oder Zweibettzimmer für 4,39 € pro Monat.
  • die Begrenzung des jährlichen Selbstbehalts auf 100 €, auch bei mehreren Krankenhausaufenthalten im Laufe eines Jahres.

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Die Leistungen der Hospi +100 und Hospi +200

  • Erstattung übertariflicher Honorare bis zu 100% oder 200% (je nach Art der gewählten Versicherung)
  • Erstattung von Einzelzimmerzuschlägen bis zu 100 € pro Tag
  • Erstattung der Gesundheitsleistungen (ohne Medikamente) 30 Tage vor und 90 Tage nach dem Krankenhausaufenthalt
  • Teilerstattung der Leihgebühren für Säuglingspflegeartikel (z.B. Milchpumpen)

Die Voraussetzungen der Inanspruchnahme

  • Mitglied der CKK sein.
  • Regelmäßig die Beiträge zur Zusatzversicherung zahlen.

Wie können Sie die Leistung in Anspruch nehmen?

  • Füllen Sie das Antragsformular aus und übermitteln Sie es zusammen mit der Krankenhausrechnung an Ihren CKK-Berater.
  • Wenn Sie über eine Hospi +100- oder Hospi +200-Versicherung verfügen, können Gesundheitsleistungen (ohne Arzneimittel), die 30 Tage vor oder 90 Tage nach dem Krankenhausaufenthalt erbracht werden, über einen entsprechenden Antrag auf Erstattung der vor- und nachstationären Kosten abgerechnet werden.

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Erfahrungsbericht von Stacey, 29-jährige Mutter

Eine Frage zu Ihrer bisherigen Versicherung? Kontaktieren Sie uns!

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Eltern werden dank der MUF

Die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (MuF) bietet die Möglichkeit, trotz diagnostizierter Fruchtbarkeitsprobleme Eltern zu werden. Es gibt drei Arten der MuF: In-vitro-Fertilisation (IVF), Eizellspende und intrauterine Insemination. Dank der Hospi-Solidar übernimmt die CKK einen Teil der Kosten für die Fruchtbarkeitsbehandlung bei IVF oder Eizellspende.

Welche Kosten werden Sie je nach Art der MuF selbst tragen müssen?

Die CKK unterstützt Sie finanziell

Dank der Hospi-Solidar, der in Ihrem Beitrag enthaltenen Krankenhausversicherung der CKK, erhalten Sie einen Festpreis von 200 € pro IVF-Behandlungszyklus.

Die Voraussetzungen der Inanspruchnahme

Wie können Sie die Leistung in Anspruch nehmen?

Füllen Sie das Antragsformular aus und übersenden Sie es zusammen mit folgenden Unterlagen an Ihren CKK-Berater:

  • Rechnung der Tagesklinik für die Eizellenentnahme

ODER

  • eine Kopie der Einverständniserklärung des Arztes für die IVF- oder Eizellspende (entsprechend den Antragsformularen MuF 1 und 2), die der zuständige Arzt bei der Durchführung eines Zyklus ausfüllt.

Und darüber hinaus:

Gut zu wissen

Um sich über Ihre Rechte und Pflichten sowie die damit verbundenen Schutzmaßnahmen bei der medizinisch unterstützten Fortpflanzung (IVF, Insemination, usw.) zu informieren, laden Sie die französischsprachige Online-Broschüre "Fécondation in vitro et travail : un parcours de combattante" herunter. 

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Benötigen Sie psychologische Hilfe ?

Sie werden nicht schwanger und fühlen sich hilflos? Zögern Sie nicht, mit einer Fachkraft darüber zu sprechen, einzeln oder zu zweit.


Die CKK unterstützt Sie finanziell

Die CKK stellt bis zu 360 € pro Jahr für psychologische Beratungen in Einzel-, Familien-, Paar- oder Gruppensitzungen zur Verfügung (bis zu 20 € pro Sitzung) bereit.


Die Voraussetzungen der Inanspruchnahme

  • Um von dieser Rückerstattung zu profitieren, lassen Sie diesen Vordruck (PDF) von Ihrem Leistungserbringer ausfüllen und schicken Sie ihn unterschrieben an Ihre Krankenkasse zurück.  
  • Ein von Ihrem Leistungserbringer erstelltes Formular ist ebenfalls gültig, vorausgesetzt es enthält folgende Informationen:
    • Eigenschaft einer psychologischen Beratung
    • Datum der Behandlung
    • Name des Patienten
    • Betrag, den der Patient zahlt
    • Unterschrift des Leistungserbringers

Der Leistungserbringer muss bei der Psychologenkommission registriert sein oder in einer von der CKK anerkannten Gemeinschaftseinrichtung arbeiten.