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Gesunde Zähne
Zahnpflege ist schon in jungen Jahren wichtig! Alle Mitglieder der CKK kommen automatisch in den Genuss der Denta-Solidar, einer Absicherung der Zahnarztkosten, die bereits im Beitrag enthalten ist. Und wenn Sie noch besser abgesichert sein möchten, bietet die CKK Ihnen die Denta +, eine Zahnzusatzversicherung zum günstigen Preis.
Präventive zahnärztliche Versorgung zu 100% erstattet
Zahnärzte empfehlen einen ersten Besuch im Alter von etwa einem Jahr. Nach drei Jahren ist alle sechs Monate ein Besuch erforderlich. Die Vorsorge wird bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes bei allen Vertragszahnärzten vollständig erstattet. Die meisten anderen Versorgungsformen sind ebenfalls abgedeckt, mit Ausnahme der Kieferorthopädie und der Extraktion eines Milchzahns.
Kieferorthopädie weitgehend abgesichert
Die Denta-Solidar und die Denta + übernehmen zusätzliche Kosten, ob Kieferorthopädie, Heil- oder Vorbeugungsmaßnahmen. Diese sind allen zugänglich, ohne ärztlichen Fragebogen und ohne Ausschluss. Für Leistungsberechtigte unter 7 Jahren ist die Denta + kostenlos!
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Motorik und Sprache
Möchten Sie Ihr Kind zum Babyschwimmen anmelden? Braucht Ihr Kind fachärztliche Hilfe, weil es unter motorischen oder sprachlichen Störungen leidet? Die CKK übernimmt einen Teil der Kosten.
Babyschwimmen
Möchten Sie Ihr Baby zu einem speziell für Säuglinge geeigneten Schwimmkurs anmelden? Das ist möglich! Mehrere Schwimmbäder oder Sportzentren in Belgien bieten Babyschwimmen auf Vereinbarung oder im Abonnement an. Die CKK erstattet Ihnen bis zu 40€ im Jahr für Babyschwimmen.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein
- Sie sind Mitglied der Christlichen Krankenkasse und bezahlen regelmäßig Ihren Beitrag zur Zusatzversicherung;
- Die sportliche Aktivität, für die Sie eine Erstattung beantragen, muss in der Liste der anerkannten Sportarten der CKK aufgeführt sein.
- Sie müssen in einem Verein, Verband oder einer Sportstätte registriert sein und eine regelmäßige Sportausübung für eine Saison nachweisen, die das ganze oder einen Teil des laufenden Kalenderjahres umfasst;
- Das Abonnement muss eine Mindestdauer von 1 Monat oder 10 Sitzungen haben.
Wie erhalten Sie die Erstattung?
Legen Sie der CKK das Antragsformular vor. Dieser Vordruck ist von einem Verantwortlichen des Clubs, der Vereins oder der Sportinfrastruktur auszufüllen. Ersatzweise kann auch eine amtliche Bescheinigung der jeweiligen Sporteinrichtung vorlegelegt werden.
Gut zu wissen
- Der Antrag auf Erstattung kann jedes Jahr eingereicht werden;
- Die Erstattung deckt die vom Mitglied tatsächlich getragenen Kosten und ist auf maximal 40 € pro Person und Jahr beschränkt.
Psychomotorik
Die Psychomotorik zielt darauf ab, die Einheit zwischen Körper und Geist zu stärken, um den Selbstausdruck zu fördern. Die Hilfe eines Psychomotorikers ist manchmal schon in den frühen Jahren des Kindes notwendig. Die CKK unterstützt Sie dabei.
Ihr Vorteil
Sie erhalten bis zu 750 € jährlich. Die Leistung ist einmal erneuerbar.
Für jede psychomotorische Behandlungseinheit bzw. die Abklärung (individuell oder gemeinsam) erhalten Sie 10 €, bis zu 75 Sitzungen jährlich (höchstens zwei Jahre hintereinander).
WelcheBedingungen müssen erfüllt sein?
- Der CKK angeschlossen sein und regelmäßig die Beiträge zur Zusatzversicherung zahlen
- Keine Altersgrenze
- Achtung, es handelt sich um eine Rehabilitationsmaßnahme und nicht um Sport!
Wie können Sie diese Leistung in Anspruch nehmen?
Logopädie
Wenn Ihr Kind Sprach-, Stimm- oder mündliche und schriftliche Sprachstörungen hat, sprechen Sie Ihren Arzt darauf an, damit er feststellen kann, welches Problem vorliegt. Bei Bedarf wird er Sie an einen Logopäden verweisen, damit dieser eine Untersuchung durchzuführt oder eine Sprachbehandlung einleitet.
Die CKK unterstützt Sie finanziell
- Bis zum Alter von 18 Jahren* erstattet die CKK Ihnen den Betrag, den Sie für die Gesundheitsversorgung Ihrer Kinder bei Vertragsdienstleistern** (Allgemeinmedizinern, Fachärzten, Kieferorthopäden, Kinesiotherapeuten, Krankenschwestern und Logopäden***) bezahlen müssen. Erstattet wird nach dem amtlichen Tarif ohne Obergrenze und ohne Selbstbehalt, wenn eine allgemeine medizinische Akte besteht.
* Bis zum Alter von 22 Jahren für Kieferorthopädie.
** Voraussetzung ist, dass die Behandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird.
*** Wenn die Behandlung vom Vertrauensarzt genehmigt wuDie CKK zahlt bis zu 750 € jährlich. Diese Leistung kann einmal für dasselbe Krankheitsbild erneuert werden! - Für jede logopädische Behandlungseinheit bzw. die Abklärung erhalten Sie 10 €, bis zu 75 Sitzungen jährlich (einmal erneuerbar), wenn die Behandlung nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird.
- Die CKK übernimmt auch 20 € für die Durchführung eines IQ-Tests durch einen Psychologen.
Die Voraussetzungen der Inanspruchnahme
- Mitglied der CKK sein
- Regelmäßig die Beiträge zur Zusatzversicherung zahlen
- Die Sitzungen dürfen nicht länger als 30 Minuten dauern, wenn Ihr Kind noch keine 10 Jahre alt ist
- Diese Leistung gilt für logopädische Behandlungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden
- Wenn die Behandlung länger als ein Jahr dauert, bitten Sie Ihren Arzt, eine Verlängerung zu beantragen
Wie können Sie die Leistung in Anspruch nehmen?
- Auf der Grundlage einer logopädischen Abklärung und einer von einem Facharzt ausgestellten Verschreibung (der Antrag auf Verlängerung kann auch von einem Hausarzt verschrieben werden) legen Sie Ihrer Krankenkasse folgende Unterlagen vor:
- die von einem Arzt ausgestellte Anordnung einer Abklärung;
- das ausgefüllte, datierte und unterschriebene Antragsformular (vom Logopäden zur Verfügung gestellt);
- eine Kopie der vom Logopäden durchgeführten Abklärung;
- die vom Logopäden verfasste Behandlungsverordnung;
- oder aber Sie legen der Krankenkasse folgende Unterlagen vor:
Wo finden Sie einen Vertragslogopäden?
Die Honorare der Vertragslogopäden werden zu 75% (90% für Leistungsberechtigte mit Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung) erstattet.
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Die Augen des Kindes im Blick behalten
Muss Ihr Kind einen Augenarzt aufsuchen und/oder eine Brille tragen? Die Kosten für Sehhilfen werden teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Deshalb trägt die CKK auch einen Teil der Kosten.
Kosten, welche die gesetzliche Krankenversicherung für Leistungsberechtigte unter 18 übernimmt:
- Die ersten Brillengläser Ihres Kindes werden unabhängig von der Dioptrie erstattet.
- Die zweiten und alle weiteren Brillengläser werden erstattet, wenn die Dioptrie Ihres Kindes sich um mindestens 0,5 im Vergleich zur letzten Dioptrie ändert oder aber alle zwei Jahre, ungeachtet der Dioptrie.
- Die Erneuerung von bi- oder multifokalen Gläsern, wenn Ihr Kind (pseudo-)aphakisch ist. Die Rückerstattung gilt unverzüglich bei einer Dioptrieänderung von mindesten 0,5 oder alle 2 Jahre, wenn sich die Dioptrie nicht geändert hat.
- Für die Fassungen werden 21 € erstattet. Diese Leistung darf einmal erneuert werden (28 € wenn Sie Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung haben und/oder Ihr Optiker einen Vertrag mit den Kassen hat).
Ihr Vorteil
Die CKK unterstützt Sie mit 120 € beim Kauf Ihrer Gläser, Brillen und Linsen ohne Mindestdioptrieanforderung. Erneuerung alle drei Jahre oder bei einer Dioptrieänderung von mindestens 0,5.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
- Mitglied der CKK sein
- Regelmäßig die Beiträge zur Zusatzversicherung zahlen
- Eine ärtzliche Verordnung von einem Augenarzt für Brillengläser haben
Praktisch
Reichen Sie einfach Ihre Rechnung und die Verschreibung bei Ihrer Krankenkasse ein.
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Das Gewicht des Babys unter Kontrolle halten
Brauchen Sie eine Ernährungsberatung für Ihr Kind? Die CKK unterstützt Sie, indem Sie einen Teil der Kosten für die Ernährungsberatung übernimmt.
Ihr Vorteil
Die CKK erstattet Ihnen jährlich 40 € für die Ernährungsberatung:
- 20 € für die Ernährungsbilanz
- 10 € pro Sitzung
- Maximal 40€ pro Person
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Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
- CKK-Versicherte(r) sein und regelmäßig die Beiträge zur Zusatzversicherung bezahlen
- Leistungen durch eine(n) anerkannte(n) Ernährungsberater(in)/ Ernährungstherapeuten(in) in Anspruch nehmen ODER in einem Sportverein, in einer Sportvereinigung oder in einem Leistungszentrum eingeschrieben sein und im Laufe einer Saison (Spielzeit oder Kalenderjahr) regelmäßig an den Angeboten teilnehmen
- den durch den Verantwortlichen ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Kostenerstattung vorlegen
Praktisch
- Um diesen Vorteil in Anspruch nehmen zu können, bitten Sie den Sportverein, das Erstattungsformular auszufüllen und reich Sie es dann bei der CKK ein.
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