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Ferien und Freizeit

Sie und Ihre Familie brauchen mal eine Luftveränderung? Entdecken Sie die unzähligen Leistungen im Bereich "Ferien und Freizeit" der CKK!

Inhaltsverzeichnis

Sport für die ganze Familie

Übt Ihre Familie regelmäßig Sport aus? Möchten Sie nach der Entbindung wieder zu Ihrer alten Form zurückfinden? Ob für Sie oder für Ihr Kind, die CKK übernimmt einen Teil der Kosten für die Anmeldung bei einem Verein oder einer Sporteinrichtung. 

Ihr Vorteil

Die CKK zahlt 40 € pro Jahr für die Einschreibung in einer Sportvereinigung oder für Ernährungsberatung/ Ernährungstherapie.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

  • Sie sind Mitglied der Christlichen Krankenkasse und bezahlen regelmäßig Ihren Beitrag zur Zusatzversicherung
  • Die sportliche Aktivität, für die Sie eine Erstattung beantragen, muss in der Liste der anerkannten Sportarten der CKK aufgeführt sein
  • Sie müssen in einem Verein, Verband oder einer Sportstätte registriert sein und eine regelmäßige Sportausübung für eine Saison nachweisen, die das ganze oder einen Teil des laufenden Kalenderjahres umfasst
  • Das Abonnement muss eine Mindestdauer von 1 Monat oder 10 Sitzungen haben

Praktisch

Reichen Sie das durch den Dienstleister ausgefüllte Antragsformular bei Ihrem Kundenberater ein. 

Gut zu wissen

  • Der Antrag auf Erstattung kann jedes Jahr eingereicht werden. 
  • Die Erstattung deckt die vom Mitglied tatsächlich getragenen Kosten und ist auf maximal 40 € pro Person und Jahr beschränkt. 

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Ferienaktivitäten

Die CKK übernimmt einen Teil der Kosten für Feizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen. Der CKK-Partner Ocarina bietet auch selbst ein ausgezeichnetes und abwechslungsreiches Ferienprogramm an, an dem auch Kinder und Jugendliche mit einer Beeinträchtigung teilnehmen können!

Die CKK unterstützt Sie finanziell

  • Erstattung von 4 € pro Tag (maximal 100 €/Jahr  pro Kind) der Kosten für Ferienreisen, Lager oder Tagesanimationen für Kinder ab 2 1/2 und bis zum Tag vor dem 18. Lebensjahr, die in Belgien oder im Ausland während der Periode der belgischen Schulferien stattfinden. Dies betrifft Ferienaktivitäten, die von eineranderen Organisation als Ocarina, Partner der CKK, angeboten werden.
  • Die CKK stellt 170 € für Ferienaufenthalte zur Verfügung, die von ihrer Partnerorganisation Ocarina organisiert werden (270 € für Leistungsberechtigte mit Anspruch auf erhöhte Kostenerstattung (EKE). Die Teilnahme an den Aufenthalten ist zwischen 7 und 14 Jahren möglich (bis 21 Jahre für Kinder und Jugendliche mit einer Beeinträchtigung).
  • Die CKK gewährt bis zu 5 € pro Tag (8 € für Leistungsberechtigte mit Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE) und Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung) für die von ihrer Partnervereinigung Ocarina organisierten Tagesanimationen. Zugelassen sind Kinder ab 5 Jahre, die dank dieser Tagesanimationen Ferien einmal ganz anders erleben können.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

  • Ihr Kind muss Mitglied der CKK sein. Der Titular des Kindes zahlt die Beiträge der Zusatzversicherung regelmäßig. 
  • Gültig für spielerische oder erholsame Aktivitäten während der belgischen Schulferien. 
  • Der erstattete Tagessatz darf den gezahlten Preis nicht überschreiten.
 
 

Mehr erfahren

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Reisen Sie zum Vorteilspreis!

Als schwangere Frau und CKK- Mitglied erhalten Sie während der Sommer- und Winterferien eine 50%ige Ermäßigung für einen Aufenthalt in einem Intersoc-Hotel. Jedes Jahr bietet Intersoc auch eine von Fachleuten betreute Themenwoche an.

Entdecken Sie die Angebote von Intersoc (in französischer Sprache)

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