Die CKK bietet Ihnen unzählige Vorteile und Leistungen für Ihr Wohlbefinden und das Wohlbefinden des Kindes vor und nach der Geburt!
Prämie von 350€
Endlich ist es soweit. Das Baby ist da! Herzlichen Glückwunsch. Die CKK freut sich mit Ihnen und unterstützt Sie mit einer Geburts- oder Adoptionsprämie von 350 €.
Die Bedingungen, die hierfür erfüllt sein müssen
Was müssen Sie tun?
Die Prämie wird automatisch auf das Bankkonto des/der eigenständig Versicherten überwiesen, der/die das Kind mitversichert.
Doomoo-Kissen oder Qualias-Gutschein über 50€
Sobald Sie uns Ihre Schwangerschaft mitteilen werden Sie von der Christlichen Krankenkasse und ihrem Partner Qualias verwöhnt.
Melden Sie uns Ihre Schwangerschaft ab dem vierten Monat. Dann erhalten Sie einen Gutschein, den Sie in einem Qualias-Geschäft einlösen können*.
Ihr Geschenk: ein Stillkissen von Doomoo oder ein Einkaufsgutschein von 50 €**, den Sie beim Kauf anderer nützlicher oder praktischer Dinge für Sie oder Ihr Baby einlösen können.
Die Bedingungen, die hierfür erfüllt sein müssen
- Mitglied der CKK sein
- Regelmäßig die Beiträge zur Zusatzversicherung bezahlen
- Seit mindestens drei Monaten schwanger sein
Was müssen Sie tun?
Füllen Sie dieses Formular aus und legen Sie eine Schwangerschaftsbescheinigung oder eine ärztliche Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Datum der Entbindung bei.
Qualias verkauft und verleiht eine große Auswahl von Produkten rund um die Geburt.
Schwangerschaftsgeschenk beantragen - Eidesstattliche Erklärung
* Gültig in allen Qualias-Geschäften (außer im Webshop). Gilt nicht für Hörgeräte und für den Verleih.
** Davon 25 € von Qualias und 25 € von der CKK.
Sport und Ernährungsberatung 40 €
Betreibt Ihre Familie regelmäßig Sport? Wollen Sie nach der Geburt wieder zu Ihrer alten Form zurückfinden? Ob für Sie oder Ihr Kind: die CKK beteiligt sich an den Anmeldegebühren für einen Verein oder eine Sporteinrichtung bis zu einem Höchstbetrag von 40 € pro Person und Kalenderjahr.
Sie möchten eine(n) Ernährungsberater(in) aufsuchen? Auch hierfür übernimmt die CKK 20 € für die Ernährungsabklärung und 10 € je Sitzung (bis zu 40 € insgesamt).
Für Ihren sportliche Tätigkeit zur Rückbildung nach der Geburt erhalten Sie maximal 40 Euro pro Jahr und Person, für Sport und Ernährungsberatung in der Kombination.
Die Bedingungen, die hierfür erfüllt sein müssen
- Mitglied der CKK sein
- Regelmäßig die Beiträge zur Zusatzversicherung bezahlen
- Bei einem Club, einem Verein oder in einer Sporteinrichtung eingetragen sein/eine(n) vom LIKIV zugelassene(n) Ernährungsberater(in) aufsuchen.
Was müssen Sie tun?
Für die Ernährungsberatung legen Sie der CKK die vom Leistungserbringer ausgestellte Bescheinigung vor, die Sie mit einem gelben Erkennungsaufkleber versehen.
Für jede Leistung müssen folgende Angaben deutlich aus der Bescheinigung ersichtlich sein:
- Name des Begünstigten
- Datum der Behandlung
- bezahlter Betrag
- Name, Stempel und Unterschrift des Leistungserbringers
Für den Sport drucken Sie sich den Vordruck zur Beantragung des Sportzuschusses der Krankenkasse aus oder lassen Sie sich diesen Vordruck von Ihrem CKK-Kundenberater aushändigen oder zuschicken. Dann füllen Sie ihn aus, lassen ihn vom Sportverein oder der Einrichtung wo Sie Sport betreiben, vervollständigen und legen ihn der Krankenkasse vor.
Osteopathie: 70€
In manchen Fällen kann die Osteopathie eine sanftere Alternative zur Schulmedizin sein, wenn es um die Linderung von Beschwerden der Schwangeren oder des Babys geht. Das kann natürlich den Geldbeutel strapazieren, denn dieses Verfahren wird von der gesetzlichen Krankenversicherung (Pflichtversicherung) nicht erstattet. Aus diesem Grund übernimmt die CKK einen Teil der Kosten;
Die CKK unterstützt Sie finanziell
Sie erhalten 10 € je Sitzung bis zu 70 € jährlich.
Die Bedingungen, die hierfür erfüllt sein müssen
Was müssen Sie tun?
Lassen Sie sich von Ihrem Leistungserbringer eine Bescheinigung ausstellen, die Sie der CKK vorlegen.
Entbindung zu Hause oder im Geburtshaus: 150 €
Sie haben sich für eine Entbindung außerhalb des Krankenhauses entschieden. Die CKK unterstützt diese Entscheidung.
Die Hospi-Solidar (eine Absicherung, die in der CKK-Zusatzversicherung enthalten ist), übernimmt einen Teil der Kosten für die Entbindung zu Hause oder im Geburtshaus.
Die CKK unterstützt Sie finanziell
Sie erhalten 150 € als Kostenzuschuss. Wenn Sie allerdings eine unserer Krankenhausversicherungen Hospi +100 oder Hospi +200 haben, füllen Sie uns einen Antrag auf Erstattung der vor- und nachstationären Kosten aus und lassen Sie ihn uns zukommen. Dann erstatten wir Ihnen die Zuzahlungen für vor- und nachstationäre Leistungen in den 30 Tagen vor und den 90 Tagen nach der Entbindung.
Die Bedingungen, die hierfür erfüllt sein müssen
- Mitglied der CKK sein
- Regelmäßig die Beiträge zur Zusatzversicherung bezahlen
Was müssen Sie tun?
- Wenn Sie in einem Geburtshaus entbinden: füllen Sie uns den Antrag auf Kostenerstattung uns und lassen Sie ihn uns mit der Originalrechnung zukommen.
- Bei einer Hausgeburt: füllen Sie uns den Antrag auf Kostenerstattung aus und lassen Sie ihn uns mit der Bescheinigung der Hebamme zukommen aus der das Datum der Entbindung ersichtlich ist.
Verhütung: 50€
Nach der Ankunft des Babys denken Sie eventuell auch über eine geeignete Verhütung nach, die Ihrer Situation angepasst ist; Die CKK übernimmt einen Teil der Kosten für männlich und weibliche Verhütungsmittel.
Die CKK unterstützt Sie finanziell
- Die CKK erstattet Ihnen 50 € pro Jahr für Verhütungsmittel, Kondome und Spermizide.
- Wenn Sie sich eine Spirale einsetzen lassen, übernimmt die CKK bis zu 150 € pro 3-Jahres-Zeitraum (kumulierbar mit der Erstattung von 50 € pro Jahr).
Was müssen Sie tun?
- Für Kondome, die in Geschäften, Supermärkten oder Apotheken gekauft werden, braucht nur ein Kaufbeleg, also ein Kassenzettel vorgelegt zu werden.
- Alle anderen Verhütungsmittel müssen von der CKK zugelassen sein. Erkundigen Sie sich bei Ihrem CKK-Kundenberater oder werfen Sie einen Blick in die Liste der von der CKK anerkannten Verhütungsmittel (PDF). Legen Sie der Krankenkasse den ausführlichen Kassenzettel der Apotheke oder einen Beleg Ihres Arztes mit dem Antrag auf Kostenerstattung vor.
Die Bedingungen, die hierfür erfüllt sein müssen
- Mitglied der CKK sein
- Regelmäßig die Beiträge zur Zusatzversicherung bezahlen
Psychologische Hilfe: 360 €
Zum Zeitpunkt der Geburt und nach der Ankunft des Kindes brauchen Sie möglicherweise jemanden, dem Sie sich anvertrauen können. Die CKK begleitet Sie auch in diesen besonderen Augenblicken.
Die CKK erstattet Ihre psychologischen Beratungen bis zu 20 € pro Sitzung, mit einer Obergrenze von 360 € pro Jahr und Person.
Die Bedingungen, die hierfür erfüllt sein müssen
- Mitglied der CKK sein
- Regelmäßig die Beiträge zur Zusatzversicherung bezahlen
Um diese Kostenerstattung zu erhalten, lassen Sie dieses Formular zur Beantragung einer Kostenerstattung (PDF) von Ihrem Leistungserbringer ausfüllen und legen der Krankenkasse den unterschriebenen Antrag vor. Ihr Leistungserbringer kann auch selbst eine Bescheinigung ausstellen, die folgende Angaben enthalten muss:
- Ein Hinweis auf den psychologischen Grund für die Beratung
- Das Behandlungsdatum
- Der Name Patienten
- Der vom Patienten bezahlte Betrag
- Die Unterschrift des Leistungserbringers
- Der Stempel der Einrichtung, wenn die Beratung in einer Gemeinschaftseinrichtung stattfindet.
Die von der Krankenkasse vorgesehene Kostenerstattung erhalten Sie nur, wenn der Leistungserbringer auf der Liste der belgischen Psychologenkommission steht, eine Berufsausübungserlaubnis/Zulassung vom FÖD Öffentliche Gesundheit hat oder seine Dienste in einer von der CKK anerkannten Gemeinschaftseinrichtung anbietet.
Impfstoffe: 25€
Die CKK erstattet 25 Prozent der Kosten für Impfstoffe, begrenzt auf 25 € pro Jahr.
Die Bedingungen, die hierfür erfüllt sein müssen
- Mitglied der CKK sein
- Regelmäßig die Beiträge zur Zusatzversicherung bezahlen
- Der Impfstoff muss in Belgien zugelassen sein.
Was müssen Sie tun?
Lassen Sie sich von Ihrem Apotheker eine Bescheinigung oder einen Kassenzettel zur Vorlage bei der Krankenkasse aushändigen. Erkennungsaufkleber bitte nicht vergessen.
Aber auch...
...und darüber hinaus
- Ein Geburtsberater, der ein offenes Ohr für Sie hat
Dank dem Happy Birth-Service bietet die CKK Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch an, um Sie bei Ihren Formalitäten rund um die Schwangerschaft und Geburt zu begleiten! Je nach Ihrer familiären und beruflichen Situation steht Ihnen ein CKK-Kundenberater zur Verfügung, um mit Ihnen die Leistungen der Krankenversicherung, der Krankenhausversicherung und deren Versicherungsschutz, die Vorteile, auf die Sie und Ihr Kind vor und nach der Geburt Anspruch haben (Prämie, Geschenk...), die Krankenhauskosten, den Mutterschaftsurlaub und mögliche Verlängerungen (Elternurlaub, Zeitkredite...), den Geburts- oder Vaterschaftsurlaub, die Verfahren für die Geburtsbeihilfe und das Kindergeld usw. zu besprechen.… Vereinbaren Sie einen Termin.
- Haben Sie eine dringende Frage? Wenn Sie gerne mit einem deutschsprachigen Kundenberater der CKK sprechen möchten, wählen Sie zu den üblichen Öffnungszeiten die Nummer 087 32 43 33 oder schreiben Sie eine E-Mail an eupen@mc.be.
- Die App Baby&MAMA
Dank der Baby&MAMA-App, der vollständigsten Anwendung Belgiens, können Sie Ihre Schwangerschaft jetzt in Echtzeit verfolgen!Jeden Tag erhalten Sie Artikel, Gesundheits- und Verwaltungstipps genau zur richtigen Zeit. Sie können auch Ihre eigenen Beobachtungen, Termine oder Fotos eingeben und eine örtliche Kontaktstelle suchen … Diese App ist ein interaktiver Begleiter, der Sie und Ihr Baby Woche für Woche durch die Schwangerschaft führt! Weiter Infos.
- Unsere Website Happy Birth wurde spezielle und werdende und junge Eltern geschrieben. Hier finden Sie alle Antworten auf Gesundheits- und Verwaltungsfragen.
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