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Das Baby ist da!

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes! Um dieses glückliche Ereignis mit Ihnen zu feiern, bietet Die CKK Ihnen und Ihrem Baby eine Reihe von Vorteilen und Leistungen.

Inhaltsverzeichnis

Glückwunsch, Prämie und Geschenk

Es ist so weit, das Baby ist da: Herzlichen Glückwunsch! Die CKK freut sich mit Ihnen und bietet Ihnen eine Geburts- oder Adoptionsprämie.

Ihr Vorteil

Sie erhalten eine Geburts- oder Adoptionsprämie in Höhe von 350 €

Welche Bedingungen müssen erfüllt sien?

Praktisch

Die Prämie wird auf Ihr Konto (oder das Konto der Person, die das Kind mitversichert) überwiesen. Das Geschenk ist in der Geschäftsstelle abzuholen!

Mitglied werden

Sie möchten sich bei der CKK einschreiben? Wir freuen uns auf Sie und heißen Sie herzlich willkommen! Sie können sich bequem online anmelden


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Früherkennung von Hörschäden bei Neugeborenen

Ab dem dritten Tag ist ein Hörtest für Neugeborene vorgesehen. Die Hospi-Solidar übernimmt die auf der Krankenhausrechnung ausgewiesenen Kosten. 

Ihr Vorteil

Ein Hörtest it wird ab dem 3. Lebenstag des Babys durchgeführt. Die Hospi-Solidar übernimmt die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen, die in der Rechnung für den Krankenhausaufenthalt enthalten sind.

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Sorglos nach Hause zurückkehren

Brauchen Sie und/oder Ihr Baby bei der Rückkehr nach Hause eine besondere medizinische Versorgung? Brauchen Sie Unterstützung bei Ihren täglichen Aufgaben? Die CKK und ihr Partner Vivadom stehen Ihnen zur Seite!

Krankenpflege

Wenn Sie nach der Entlassung aus dem Krankenhaus noch Pflege benötigen, wird Ihr Arzt Ihnen eine Verordnung ausstellen. Für die Pflegeleistungen – von der einfachsten bis zur kompliziertesten, Wochenenden und Feiertage inbegriffen – wenden Sie sich an Vivadom, 087 59 07 80, info@familienhilfe.be

Die Voraussetzungen der Inanspruchnahme

Wenn Sie nicht bei der CKK versichert sind, können Sie trotzdem die Leistungen der Familienhilfe in Anspruch nehmen, aber dann erhalten Sie nicht die gleichen günstigen Bedingungen. 

Wenn Sie bei der CKK versichert sind und regelmäßig die Beiträge zur Zusatzversicherung bezahlen, übernimmt die CKK die gesetzlichen Eigenanteile für die Pflege bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die MAGER-Schwelle (maximale Gesundheitsrechnung) erreichen.

Familienhilfe, hauswirtschaftliche Hilfen*

Wenn Sie Hilfe für bestimmte Verrichtungen des alltäglichen Lebens wie Essenszubereitung, einkaufen, Behördengänge oder bestimmte Hausarbeiten benötigen, kann Ihnen Vivadom eine Familienhilfe oder eine hauswirtschaftliche Hilfe zur Verfügung stellen.

Die Voraussetzungen der Inanspruchnahme

  • Wenn Sie nicht bei der CKK versichert sind, können Sie trotzdem die Leistungen von Vivadom in Anspruch nehmen, aber dann erhalten Sie nicht die gleichen günstigen Bedingungen. 
  • Wenn Sie bei der CKK versichert sind und regelmäßig die Beiträge zur Zusatzversicherung bezahlen, übernimmt die CKK die gesetzlichen Eigenanteile bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die MAGER-Schwelle (maximale Gesundheitsrechnung) erreichen.
*Vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Dienstes in dem jeweiligen Einzugsgebiet der Regionalkrankenkasse des Mitglieds.

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Ein Termin auf Absprache

Mit Happy Birth begleitet die CKK Sie vor und nach der Geburt Ihres Babys! Zögern Sie nicht, sich mit Ihrem Kundenberater in Verbindung zu setzen, wenn Sie Fragen zu Ihrem Krankenhausaufenthalt, zum Mutterschaftsurlaub oder anderen administrativen Verfahren im Zusammenhang mit diesem einzigartigen Ereignis haben.

Ein CKK-Kundenberater steht Ihnen zur Seite und gibt Ihnen gerne Auskunft über:

  • den Einkommensersatz während Ihers Mutterschutzes
  • unser Krankenhausversicherungen
  • Vorteile und Leistungen, auf die Sie und Ihr Kind vor und nach der Geburt Anspruch haben (Bonus, Schenkung ...)
  • Preise in den Krankenhäusern
  • Mutterschaftsurlaub und Möglichkeiten der Verlängerung (Elternzeit, Zeitguthaben ...)
  • Geburtsurlaub
  • wie Sie Kindergeld und Geburtsprämie beantragen könne
  • ...

Osteopahtie

In einigen Fällen kann, Osteopathie auf sanfte Weise gegen die Schmerzen der schwangeren Frau oder des Babys wirken. Die Kosten können hoch sein, da diese Verfahren nicht von der Pflichtkrankenversicherung übernommen werden. Deshalb erstattet Ihnen die CKK einen Teil der Kosten.

Die CKK unterstützt Sie finanziell

Sie erhalten einen Festbetrag von bis zu 70 € pro Jahr (10 € pro Sitzung). 

Die Voraussetzungen der Inanspruchnahme

  • Der CKK angeschlossen sein
  • Regelmäßig die Beiträge zur Zusatzversicherung zahlen
  • Von einem Leistungserbringer behandelt werden, der von der CKK anerkannt ist

Wie können Sie die Leistung in Anspruch nehmen?

  • Für osteopathische Behandlungen bitten Sie Ihren Leistungserbringer, Ihnen eine Leistungsbescheinigung auszustellen, die Sie der CKK zukommen lassen.

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Säuglingspflegeartikel leihen oder kaufen

Dank der Qualias-Geschäfte bietet Ihnen die CKK eine Reihe von Produkten für Sie und Ihr Baby. Sie können häusliche Hilfs- und Pflegeartikel zu Vorzugspreisen ausleihen oder kaufen.

Die CKK unterstützt Sie finanziell

Qualias bietet Ihnen prä- und postnatales Pflegematerial für Mutter und Kind zum vorteilhaften Preis.

Die Voraussetzungen der Inanspruchnahme

  • Der CKK angeschlossen sein;
  • Regelmäßig die Beiträge zur Zusatzversicherung zahlen

Wie können Sie die Leistung in Anspruch nehmen?

Ein Qualias-Geschäft in meiner Region finden

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Sich für ein Verhütungsmittel entscheiden

Erstattung von 50 € pro Jahr (ohne Altersgrenze) für Pille, Pflaster, Hormoninjektion, Vaginalring, Kondome (für Männer und Frauen), Spermizide, Eisprungtests, Diaphragma und Portiokappe auf Vorlage einer Apotheker-Bescheinigung (B.V.A.C.) oder des ausgefüllten CKK-Vordrucks. 

Die Kostenerstattung von Verhütungsmitteln, welche im Einzelhandel, Großkaufhaus oder in der Apotheke gekauft wurden, geschieht auf Vorlage einer BVAC-Bescheinigung

Für das Einsetzen einer Spirale oder eines Implantats werden maximal 150 € über einen Zeitraum von drei Kalenderjahren auf Vorlage einer Arztbescheinigung oder einer Rechnungskopie übernommen. 

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

  • Sie sind Mitglied der Christlichen Krankenkasse und bezahlen regelmäßig Ihren Beitrag zur Zusatzversicherung;
  • De Verhütungsmethode muss auf der Liste der erstattbaren Verhütungsmittel der CKK vermerkt sein

Praktisch

  • Reichen Sie die Bescheinigung der Apotheke (BVAC) bei der Krankenkasse ein;
  • Für Kondome, die in Geschäften, Supermärkten oder Apotheken gekauft wurden, reicht ein Kaufnachweis oder eine Quittung.

Für welche Art von Verhütungsmittel


Art des VerhütungsmittelsErstattungsbetrag
Antibabypille50 €
Verhütungspflaster
Hormoninjektion
Vaginalring
Kondom (für Männer und Frauen)
Spermizide
Spirale (Intrauterinpessar)150 €
Verhütungsimplantat

Gut zu wissen

Junge Frauen unter 25 erhalten eine zusätzliche Ermäßigung von drei Euro auf Verhütungsmittel.

Diese Maßnahme betrifft alle verordneten Verhütungsmittel: Pille, Spirale, Pflaster, Vaginalpessare, Implantate usw. Kondome gehören nicht dazu.

Die Pille der zweiten Generation, deren Basispreise geringer ist, wird also praktisch ganz erstattet.

 

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