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Früherkennung von Brustkrebs

Die Behörden haben dem Brustkrebs den Kampf angesagt. Aus diesem Grund haben Föderalstaat, Gemeinschaften und Regionen beschlossen, gemeinsam ein Programm zur systematischen Früherkennung von Brustkrebs zu erstellen. Bei der Reihenuntersuchung werden Mammographien durchgeführt.

Kostenerstattung der Krankenversicherung für einen Mammotest

Die Früherkennung von Brustkrebs wird nach den Richtlinien eines vom Föderalstaat festgelegten Programms durchgeführt. Die Deutschsprachige Gemeinschaft sorgt für Informationen der Bevölkerung in deutscher Sprache. Alle Frauen zwischen 50 und 69 Jahren, die der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, können alle zwei Jahre eine kostenlose und qualitativ hochwertige Untersuchung durchführen lassen. Es ist in diesem Fall die Rede vom so genannten Mammotest.

Die Frauen dieser Altersgruppe erhalten eine persönliche Einlandung im Laufe ihres Geburtsmonats:

  • Frauen, die an einem ungeraden Tag geboren sind, erhalten die Einladung in einem ungeraden Jahr;

  • Frauen, die an einem geraden Tag geboren sind, erhalten die Einladung in einem geraden Jahr.

Die Untersuchung darf bei einem anerkannten privaten Radiologen oder in einer anerkannten Einrichtung durchgeführt werden. Die Liste ist unter der Website der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu finden (Mammotest)

Der Hausarzt oder Gynäkologe kann diese Mammographie ebenfalls anordnet, muss aber dann auf der Verordnung „Mammotest” eintragen.

Patientinnen, die nicht unter die Altersgruppe 50-69 fallen, müssen einen Teil der Kosten selbst tragen.

Weitere Informationen

  • Lesen Sie unsere Infos unter Fragen zum Mammotest

  • Gesundheitsinfo, der Dienst der Christlichen Krankenkasse, der sich um die Förderung und die Verbreitung von Informationen zu Gesundheitsfragen kümmert, hat eine Broschüre zum Thema Früherkennung von Brustkrebs herausgegeben. ( Laden Sie hier die Broschüre zum Thema Brustkrebsfrüherkennung herunter)

Siehe auch hier


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