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Früherkennung durch Abstrich

Gebärmutterhalskrebs ist ein großes öffentliches Gesundheitsproblem. In Europa ist Gebärmutterhalskrebs die zweithäufigste Krebstodesursache bei Frauen zwischen 15 und 44 Jahren (unmittelbar hinter Brustkrebs). 700 Frauen werden jedes Jahr in Belgien von Gebärmutterhalskrebs befallen. Ein Drittel davon stirbt an den Folgen dieser Krankheit . Die Vorbeugeuntersuchung durch Abstrich wird einmal alle zwei Jahre im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.

Früherkennung immer noch erforderlich

Trotz Impfung besteht immer noch ein Infektionsrisiko von 30 Prozent. Aus diesem Grund ist einregelmäßiger Abstrich durch den Frauenarzt auch weiterhin erforderlich. Darüber hinaus wirkt der Impfstoff natürlich auch nicht gegen andere durch Geschlechtsverkehr übertragbare Krankheiten (insbesondere AIDS). Es besteht also die Gefahr, dass die jungen Mädchen, die geimpft sind, das Gefühl haben, hundertprozentig geschützt zu sein. Viele könnten auch der Meinung sein, die Verwendung von Kondomen sei überflüssig geworden. Außerdem ist leider heute noch nicht bekannt, wie lange der Impfschutz gewährleistet ist.

Wer sollte sich einer Vorsorgeuntersuchung durch Abstrich unterziehen?

Der gynäkologische Abstrich wird im Allgemeinen allen Frauen im Alter zwischen 25 und 65 Jahren alle drei Jahre empfohlen. Zudem wird zu mindestens einer jährlichen Untersuchung beim Frauenarzt geraten.

Kostenerstattung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Früherkennung durch Abstrich wird höchstens einmal alle zwei Kalenderjahre im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.