Um einen Versorgungsverlauf einzuleiten, muss ein Vertrag über den „Versorgungsverlauf“ abgeschlossen werden. Dieser Vertrag gilt vier Jahre lang. Ihr Hausarzt schließt diesen Vertrag in Absprache mit Ihnen und Ihrem Facharzt ab. Dieser Vertrag muss von drei Personen unterzeichnet werden:
Nachdem alle unterschrieben haben, übermittelt der Hausarzt Ihrer Krankenkasse eine Kopie des Vertrags über den Versorgungsverlauf. Ihr Versorgungsverlauf beginnt an dem Tag, an dem Ihre Krankenkasse diese Abschrift erhält (vorausgesetzt, Ihr Vertrag wurde vorschriftsmäßig aufgestellt). Der Vertrauensarzt der Krankenkasse informiert Sie über das Datum, an dem der Vertrag in Kraft tritt.
Rund 10.000 Versicherte haben sich bereits für den Versorgungsverlauf Typ 2-Diabetes oder chronische Nierenerkrankungen eintragen lassen.
Auf Antrag des Landesinstituts für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) wertet das belgische wissenschaftliche Institut für Öffentliche Gesundheit anhand der eingegebenen Patienten-Daten aus. Durch seine Unterschrift haben die Patienten hre Zustimmung zur Verwendung dieser Daten gegeben. Gemeinsam mit ihrem Hausarzt können die Patienten die Daten überprüfen, gegebenenfalls abändern oder den Gebrauch des Widerspruchsrechts mit ihm erörtern. Der Ausschuss für den Schutz des Privatlebens wacht über die korrekte Verwendung dieser Daten.
Für weitere Einzelheiten öffnen Sie die elektronische Gesundheitsakte des sektoriellen Ausschusses der sozialen Sicherheitit (auf Französisch). (PDF)