• Wie erfahre ich, ob ich Anspruch auf den Sonderstatus „chronische Erkrankungen“ habe?
  • Was tun, wenn die Anspruchsbescheinigung verloren ging?
  • Woher weiß ich, ob mein Anspruch auf Sonderstatus verlängert wird?
  • Welches ist die Gültigkeitsdauer?
  • Wird der Sonderstatus auch für seltene Krankheiten gewährt?

Wie erfahre ich, ob ich Anspruch auf den Sonderstatus habe ?

Wenn Sie Anspruch auf den Sonderstatus „chronische Erkrankungen“ haben, wurden Sie darüber schriftlich durch Ihre Krankenlasse in Kenntnis gesetzt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Geschäftsstelle.  Die meisten Leistungserbringer haben zudem Zugang zu diesen Informationen über digitale Datenträger; sie sind demnach imstande, Sie über Ihren Anspruch auf den Sonderstatus zu informieren.

Was tun, wenn die Anspruchsbescheinigung verloren ging?

Wenn Sie die Bescheinigungl nicht finden können, kontaktieren Sie bitte Ihre örtliche CKK-Geschäftsstelle. Die meisten Leistungserbringer haben zudem einen digitalen Zugang zu diesen Informationen, um Ihren Anspruch zu überprüfen.

Woher weiß ich, ob mein Anspruch verlängert wird ?

Der Anspruch auf Sonderstatus wird durch Ihre Krankenkasse im Anschluss an die Eröffnungsperiode automatisch für ein Kalenderjahr auf  Grundlage Ihrer Akte verlängert. Es gelten die folgenden Bedingungen:

nach der erstmaligen Zuerkennung wird der Status jeweils um ein Kalenderjahr verlängert, wenn der Versicherte, der diesen Status besitzt, im Laufe des Jahres X-

  • insgesamt 1200 Euro für Gesundheitsleistungen ausgegeben hat oder
  • die Pflegepauschale bezogen hat.

Für Versicherte, die unter einer seltenen Krankheit leiden: wenn dem Vertrauensarzt der Krankenkasse im Laufe des letzten Jahres der Zuerkennung eine neue fachärztliche Bescheinigung vorgelegt wird, erfolgt eine Status-Verlängerung um weitere fünf Kalenderjahre.

Wenn Sie eines Tages die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, werden Sie schriftlich durch Ihre Krankenkasse darüber in Kenntnis gesetzt.

Welches ist die Gültigkeitsdauer?

Wenn der Status nicht während zwei aufeinanderfolgenden Jahren gewährt werden konnte, muss der Patient nachweisen, dass er die Voraussetzungen erfüllt, um erneut seinen Anspruch geltend zu machen.

Wird der Sonderstatus ebenfalls für seltene Krankheiten gewährt ?

Der Patient, der an einer seltenen Krankheit leidet und wiederholt erhebliche Ausgaben für Gesundheitsleistungen aufbringen muss, hat Anspruch auf den Sonderstatus unter folgenden Bedingungen:

  • für einen Zeitraum von zwei Jahren für Personen, die über acht Quartale hintereinander (zwei vollständige Kalenderjahre) jedes Quartal mindestens 300 Euro für Gesundheitsleistungen ausgeben. 
  • An einer seltenen oder Orphan-Erkrankung leiden, d. h.  an einer Krankheit leiden, die nur eine eingeschränkte Zahl von Patienten im Vergleich zur Gesamtbevölkerung betrifft (weniger als eine Person auf 2000); das Krankheitsbild muss im Internet unter Orphanet zu finden sein.
  • Legen Sie Ihrer Krankenkasse eine fachärztliche Bescheinigung vor, wonach Sie unter einer seltenen Krankheit leiden.

Den hier betroffenen Personen, die dem finanziellen Kriterium entsprechen und die der Krankenkasse eine fachärztliche Bescheinigung vorlegen, wonach sie unter einer seltenen Krankheit leiden, kann dieser Anspruch für einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt werden. Dieser Anspruch ist erneuerbar.

Dies bedeutet konkret, dass die Person, welche an einer seltenen Krankheit leidet und den Kriterien über die erhöhten Pflegeunkosten entspricht, eine schriftliche Benachrichtigung der Krankenkasse mit einer Erläuterung der damit verbundenen Vorteile erhält. Gleichzeitig wird sie aufgefordert, eine fachärztliche Bescheinigung(PDF) ausfüllen zu lassen und der Krankenkasse zu übersenden.

Siehe auch hier


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