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Sonderstatus "chronische Erkrankung"

Im Gesetz über die chronischen Erkrankungen geht es darum, den Menschen mit einer schweren chronischen Erkrankung zu helfen, ihre regelmäßigen Gesundheitsleistungen zu finanzieren. Der Sonderstatus chronische Erkrankungen wurde im Jahr 2008 im Rahmen des landesweiten Projektes "Priorität für chronisch Kranke“ ins Leben gerufen. Dieser Status ist ein weiterer Schritt für Patienten mit einer chronischen Erkrankung, die Finanzierung ihrer Gesundheitsversorgung zu sichern

Wer hat Anspruch auf diesen Sonderstatus ?

Der Sonderstatus wird nicht aufgrund der Diagnose einer bestimmten Krankheit gewährt. Die Anerkennung steht im Zusammenhang mit der Ausgabenhöhe für Gesundheitsleistungen oder mit dem zeitweiligen Anspruch auf die sogenannte Pflegepauschale.

Der Sonderstatus « chronische Erkrankungen » kann in drei Fällen gewährt werden:

  • für einen Zeitraum von zwei Jahren für Personen, die über acht Quartale hintereinander (zwei vollständige Kalenderjahre) jedes Quartal mindestens 365.18 Euro für Gesundheitsleistungen ausgeben. Zu diesen Kosten gehören die Zuzahlungen der Patienten (gesetzliche Eigenanteile) und die von der Krankenkasse erstatteten Anteile, aber nicht die übertariflichen Honorare der Leistungserbringer;  
  • für einen Zeitraum von zwei Jahren für Personen, die Anspruch auf die Pflegepauschale haben (vormals „Festbetrag für chronische Krankheiten“), und zwar ab dem 1. Januar des Jahres, welches der Zuerkennung des Festbetrags folgt. Die Anerkennung kann immer wieder um ein weiteres Jahr verlängert werden.
  • für einen Zeitraum von fünf Jahren für Personen, die dem finanziellen Kriterium des ersten Falls entsprechen (Ausgaben von 300 Euro je Quartal), und die der Krankenkasse eine fachärztliche Bescheinigung vorlegen, wonach sie unter einer Orphan-Krankheit oder seltenen Krankheit leiden.
    Gut zu wissen: Selten ist eine Krankheit, wenn sie nur eine geringe Zahl von Patienten im Vergleich zur Gesamtbevölkerung betrifft (weniger als eine Person auf 2000) und wenn diese Krankheit im Internet-Portal Orphanet aufgelistet wird. 

Welchen gesetzlichen Anspruch eröffnet dieser Sonderstatus ?

Konkret werden folgende Ansprüche eröffnet:

  • Senkung der Schwelle für die maximale Gesundheitsrechnung (MAGER) um 100 Euro (wenn der chronische Patient nicht bereits in den Genuss einer solchen Senkung im Rahmen einer anderen Rechtsvorschrift gelangt).  
  • Anspruch auf das Drittzahler-System. Das bedeutet, dass der chronische Patient für bestimmte Leistungen und bei bestimmten Leistungserbringern nur noch seinen gesetzlichen Eigenanteil zu bezahlen hat. Sie zahlen somit nur noch den Betrag, der tatsächlich zu Ihren Lasten übrig bleibt. Demzufolge bittet der Patient im Verlauf einer Konsultation seinen Arzt oder Zahnarzt um die Anwendung des Drittzahler-Systems und legt ihm das Bestätigungsschreiben der Krankenkasse vor. Die Krankenkasse überweist ihrerseits dem Leistungserbringer direkt den Betrag seiner Konsultation.

Seit dem 1. Januar 2015 ist dieses Verfahren der unmittelbaren Kostenabrechnung mit den Krankenkassen sogar verbindlich.

Welches sind die Formalitäten ?

  • Nicht seltene Krankheit: Es sind keine besonderen Formalitäten erforderlich. Der Anspruch wird automatisch gewährt. Die Krankenkassen treffen die nötigen Vorkehrungen (darunter die Berechnung der Ausgaben), damit die Betroffenen Anspruch auf diese neuen Maßnahme haben. 
  • Seltene Krankheit: Um Anspruch auf eine längere Zeitspanne zu haben, müssen die Menschen mit einer seltenen Krankheit (auch Orphan-Krankheit) ihrer Krankenkasse eine fachärztliche Bescheinigung mit Angabe des Krankheitsbildes vorlegen. Hier ein (französischsprachiges) Bescheinigungsmuster zum Herunterladen (PDF).

Bevor Sie Ihren Facharzt konsultieren, warten Sie den Erhalt des Bestätigungsschreibens ab, aus dem hervorgeht, dass Sie den finanziellen Bedingungen zum Anspruch auf diesen Sonderstatus entsprechen (300 Euro Ausgaben für Gesundheitsleistungen pro Quartal).

Wenn Sie eines Tages den gesetzlichen Bedingungen  zum Anspruch auf den Sonderstatus nicht mehr entsprechen sollten, wird Sie Krankenkasse darüber schriftlich in Kenntnis setzen.  

Weitere Infos

Weitere Infos finden Sie auf der Seite « Fragen und Antworten »

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