Je nach den 8 hier oben genannten Fällen gibt es drei mögliche Kostenzuschüsse, und zwar:
Grundsätzlich verfügt die Krankenkasse über alle Auskünfte, die eine Prüfung des Anspruchs ermöglichen. Die Festbeträge werden den betroffenen Patienten also gegebenenfalls automatisch überwiesen.
Wenn der Verlust der Eigenständigkeit sich im Laufe eines Jahres so verschlechter, dass der Leistungsberechtigte die Voraussetzungen für einen höheren Festbetrag erfüllt, wird automatisch eine zusätzliche Zahlung erfolgen (von 100 auf 200 Prozent von 100 auf 150 Prozent oder von 150 auf 200 Prozent).
Wenn die automatische Zahlung oder zusätzliche Zahlung nicht erfolgen und Sie überzeugt sind, dass Sie die Bedingungen für eine Pflegepauschale erfüllen, setzen Sie sich mit dem Sozialdienst Ihrer Krankenkasse in Verbindung.