Die Pflegepauschale (auch Festbetrag für Pflege) ist eine jährliche Beihilfe, die chronisch kranken Patienten gezahlt wird, die in hohe Maße pflegebedürftig sind und sehr hohe Gesundheitsausgaben zu bestreiten haben.
Um Anspruch auf die Pfllegepauschale zu haben, müssen bestimmte gesetzliche Kriterien erfüllt sein (Gesundheitsausgaben und Verlust der Autonomie). Seit dem 1. Januar 2019 gelten Kostenzuschüsse zwischen 312,14 Euro und 624,30 Euro.
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