HomeVorteileKrankheitenChronische ErkrankungenHarninkontinenz

Festbetrag für betroffene Pflegebedürftige

Der Festbetrag für Pflegebedürftige oder die „Maxi-Pauschale“ ist ein pauschaler Kostenzuschuss für den Kauf von Inkontinenzmaterial für pflegebedürftige Patienten. Der jährliche Kostenzuschuss beträgt 493,15 Euro (Stand 1. Januar 2015).

Welches sind die Bedingungen?

  • Der Patient muss in den zwölf Monaten vor dem Antrag für vier Monate eine Genehmigung des Vertrauensarztes für Krankenpflege (B- oder C-Pauschale) erhalten haben ;
  • muss einen Punktwert von 3 oder 4 für das Kriterium „Inkontinenz“ auf der Katz-Skala erzielen (Vordruck, der vom Arzt ausgefüllt wird);
  • darf sich nicht in einer Pflegeeinrichtung aufhalten (Krankenhaus, Altenheim, Alten- und Pflegeheim). Der Aufenthalt in einer Einrichtung, die von den regionalen Dienststellen abhängt (AWIPH, PHARE, VAPH oder DPB**) ist kein Hinderungsgrund für die Gewährung des Festbetrags. 

Gut zu wissen

Die Katz-Skala dient zur Feststelung der Pflegebedürftigkeit oder des Eigenständigkeitsverlustes einer Person, wenn es um die Verrichtungen des alltäglichen Lebens geht: Körperpflege, Anziehen, Fortbewegung usw. Die Personen werden in 5 Kategorien aufgeteilt, jede nach bestimmten Pflegebedürftigkeitskriterien. Eines dieser Kriterien ist die Inkontinenz.

Wie ist der Antrag zu stellen?

  • Wenn Sie Krankenpflege erhalten, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Ihre Krankenkasse zahlt automatisch auf der Grundlage der übermittelten Daten.
  • Wenn Sie keine Krankenpflege erhalten, lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse einen Antrag (Katz-Skala) aushändigen, den Ihr Arzt, Ihr Vertrauensarzt oder die von ihm bevollmächtigte Krankenpflegerin ausfüllt. Der Vertrauensarzt wird dann Ihren Antrag prüfen.

Siehe auch hier