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Diabetes-Selbstkontrolle zu Hause

Wenn Sie an Diabetes erkrankt sind, erstattet die die gesetzliche Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen gewisse Unkosten wie Insulin, orale Diabetes-Arzneimittel, sowie spritzen. Hinzu kommt, dass einer Reihe von Patienten eine Selbstkontrolle zu Hause genehmigt wird.
Als Diabetiker haben Sie Anspruch auf ein Heim-Selbstüberwachungsprogramm in einem spezialisierten Behandlungszentrum. Dies bedeutet, dass Sie- zusätzlich zum Diabetespass - Anspruch auf eine fachübergreifende Überwachung in einer Diabetiker-Klinik haben. In dieser Einrichtung überreicht man Ihnen auch Hilfsmittel zur Blutzuckermessung.

Ihre Vorteile

Die Leistungen sehen im Einzelnen wie folgt aus:

  • Schulung und ständige Begleitung: Dosierung, Handhabung des Blutzuckermessgeräts, Hygiene und Diät, Glykämieübewachung.
  • Kostenlose Produkte zur Selbstüberwachung (Glykämie-Kontrollgerät und Zubehör), mit denen eine Blutzuckermessung durchgeführt und die Behandlung möglichst optimal angepasst werden kann (Insulindosis).
  • Soziale und emotionelle Betreuung des Patienten, besondere Informationen für die Schule, wenn der Patient ein Kind ist.

Selbstkontrolle zu Hause

Gewisse Diabetes-Patienten haben Anspruch auf eine Selbstkontrolle zu Hause.

Wenn der Hausarzt die Diagnose gestellt hat, kann er den Patienten an einen Facharzt in einer vom Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung anerkannten Diabeteseinrichtung verweisen, damit dieser eine Blutzuckerselbstkontrolle zu Hause anordnet und mit dem Patienten plant. Diese anerkannten Diabeteseinrichtungen sind häufig Teil der Abteilung eines Krankenhauses, in der Diabetes behandelt wird, wie Endokrinologie oder innere Medizin. Welche Einrichtungen anerkannt sind, erfahren Sie in der örtlichen CKK-Geschäftsstelle.

Der Facharzt muss dem Vertrauensarzt der Krankenkasse die entsprechenden Anträge zukommen lassen. Der Vertrauensarzt prüft die Anträge und entscheidet über eine Kostenübernahme im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung für die Blutzucker-Selbstkontrolle zu Hause. Anschließend informiert er den Arzt der Einrichtung und den Leistungsempfänger schriftlich über seine Entscheidung.

Wenn der Vertrauensarzt diese Genehmigung erteilt, werden dem Patienten die entsprechenden Hilfsmittel kostenlos zur Verfügung gestellt. Außerdem wird er weiterhin von der anerkannten Einrichtung begleitet. Die gesamten Kosten trägt die gesetzliche Krankenversicheurng. Dies bedeutet, dass Sie für die Ausrüstung und für die Begleitung von Krankenschwestern und Ernährungsberatern in den spezialisierten Zentrum nichts zahlen (Anwendung des Drittzahlersystems).  Wenn Sie ein Arzt in diesem Zentrum berät, zahlen Sie lediglich Ihren persönlichen Eigenanteil.

Siehe auch hier


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