Die Leistungen sehen im Einzelnen wie folgt aus:
Gewisse Diabetes-Patienten haben Anspruch auf eine Selbstkontrolle zu Hause.
Wenn der Hausarzt die Diagnose gestellt hat, kann er den Patienten an einen Facharzt in einer vom Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung anerkannten Diabeteseinrichtung verweisen, damit dieser eine Blutzuckerselbstkontrolle zu Hause anordnet und mit dem Patienten plant. Diese anerkannten Diabeteseinrichtungen sind häufig Teil der Abteilung eines Krankenhauses, in der Diabetes behandelt wird, wie Endokrinologie oder innere Medizin. Welche Einrichtungen anerkannt sind, erfahren Sie in der örtlichen CKK-Geschäftsstelle.
Der Facharzt muss dem Vertrauensarzt der Krankenkasse die entsprechenden Anträge zukommen lassen. Der Vertrauensarzt prüft die Anträge und entscheidet über eine Kostenübernahme im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung für die Blutzucker-Selbstkontrolle zu Hause. Anschließend informiert er den Arzt der Einrichtung und den Leistungsempfänger schriftlich über seine Entscheidung.
Wenn der Vertrauensarzt diese Genehmigung erteilt, werden dem Patienten die entsprechenden Hilfsmittel kostenlos zur Verfügung gestellt. Außerdem wird er weiterhin von der anerkannten Einrichtung begleitet. Die gesamten Kosten trägt die gesetzliche Krankenversicheurng. Dies bedeutet, dass Sie für die Ausrüstung und für die Begleitung von Krankenschwestern und Ernährungsberatern in den spezialisierten Zentrum nichts zahlen (Anwendung des Drittzahlersystems). Wenn Sie ein Arzt in diesem Zentrum berät, zahlen Sie lediglich Ihren persönlichen Eigenanteil.