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Wenn Sie Diabetiker sind haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Kostenzuschuss für mit der Erkrankung verbundene Ausgabenposten, die Selbstkontrolle zu Hause, sowie für den Diabetespass.
Leistungen der Krankenkasse
Wenn Sie an Diabetes erkrankt sind, gewährt die CKK im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung einige Vorteile:
Die Spritzen werden zur Hälfte erstattet, sofern sie ärztlich verordnet werden (höchstens dreißig Spritzen je Verordnung).
Das Insulin sowie orale Medikamente zur Behandlung von Diabetes werden völlig kostenlos zur Verfügung gestellt.
Diabetespass : Patienten, die einen Diabetespass haben, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung eine Kostenerstattung der Beratung durch einen Ernährungsberater und/oder einen zugelassenen Podologen.
Selbstkontrolle zu Hause : Die Patienten, welche eine Genehmigung für die Selbstüberwachung zu Hause erhalten haben, haben Anspruch auf zusätzliche Leistungen sowie einer zielorientierten Weiterbildung.
Versorgungsverlauf : Vertrag zwischen einem chronisch kranken Patienten (Diabetes Typ 2 und Niereninsuffizienz), seinem Hausarzt und dem Facharzt, der ihn betreut.