Bei den erstattbaren Schmerzmitteln handelt es sich um Analgetika auf Paracetamol-Basis bzw um eine Kombination aus Paracetamol und Kodeine.
Hier die Liste der anerkannten Schmerzmittel.
Die anerkannten Krankheitsbilder, die Anspruch auf eine Kostenerstattung geben:
Um im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Kostenerstattung zu haben, muss eine vertrauensärztliche Genehmigung vorliegen. Diese Genehmigung wird für die Dauer eines Jahres ausgestellt und kann verlängert werden. Um Anspruch auf eine Erstattung zu erhalten, richtet der Arzt (Haus- oder Facharzt) einen Genehmigungsantrag (PDF) an den Vertrauensarzt. Die Genehmigung tritt beim Apotheker in Kraft, wenn eine ärztliche Verordnung für das Schmerzmittel vorgelegt werden kann.
Der nicht durch die Krankenkasse erstattete Patientanteil wird im Zählwerk der maximalen Gesundheitsrechnung berücksichtigt. Gewisse Schmerzmittel können im Rahmen des sogenannten “Kapitels IV” erstattet werden. Die Arzneimittel des Kapitels IV müssen vorher durch den Vertrauensarzt der Krankenkasse genehmigt werden, damit der Patient eine Kostenerstattung erhalten kann. Bestimmte Patienten mit chronischen Krankheiten haben Anspruch auf eine Erstattung von 20 Prozent für bestimmte Schmerzmittel. Um diese Erstattung zu erhalten: