Wenn Sie selbst oder eines Ihrer Kinder dialyseabhängig sind, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung einen Teil der Fahrkosten (hin und zurück) zwischen Wohnsitz und Dialysezentrum.

Wenn Sie dialyseabhängig sind, beteiligt sich die LIKIV an den Fahrtkosten von Dialysepatientenin folgenden Situationen:

  • die Dialyse, wenn Sie oder Ihr Kind ambulant in einem Dialysezentrum behandelt werden;
  • die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen in einem Dialysezentrum, wenn Sie die Dialyse zu Hause erhalten.

Welche Kosten werden erstattet?

Die Beträge unterscheiden sich je nach den Verkehrsmitteln, die Sie benutzen. 

  • Öffentliche Verkehrsmittel: Die Kosten werden Ihnen in voller Höhe erstattet. 
  • Andere Transportmittel: Wir zahlen 0,31 Euro pro km auf der Grundlage der effektiven Entfernung (Hin- und Rückfahrt) zwischen Ihrem tatsächlichen Wohnort und dem Dialysezentrum. 
  • Fahrgemeinschaft (mehrere Patienten benutzen das gleiche Fahrzeug, um gemeinsam zum Dialysezentrum zu fahren). 

Die Entfernungen werden wie folgt berechnet: Summe der Entfernungen zwischen den tatsächlichen Wohnorten der einzelnen Patienten + Entfernung zwischen dem Dialysezentrum und dem Wohnort des zuletzt zugestiegenen Patienten. Die Erstattung wird dem Patienten überwiesen, dessen Wohnort am weitesten vom Dialysezentrum entfernt ist. Seine Krankenkasse muss daher den Krankenkassen der anderen Patienten mitteilen, dass die Kostenbeteiligung überwiesen wurde. 

Wie stelle ich einen Antrag?

Der Antrag auf Kostenübernahme ist bei Ihrer Krankenkasse mithilfe eines Formulars einzureichen, das auf Anfrage erhältlich ist. Dieses Formular muss von der Dialyseeinrichtung ausgefüllt werden.

Siehe auch hier


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