Gewährung eines Festbetrags von 150 Euro zur Deckung der Kosten, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden, vorausgesetzt, die Krankheit steht auf der offiziellen Liste der schweren und kostspieligen Krankheiten und hat Anlass zu einer stationären Behandlung gegeben.
Die CKK zahlt einen Festbetrag von 200 € je Behandlungszyklus im Rahmen der medizinisch unterstützten Fortpflanzung, der die Bedingungen für die Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt und in einem vom LIKIV anerkannten medizinischen Zentrum durchgeführt wird. (Maximal 6 Zyklen).
Bei einer Entbindung zu Hauseoder in einem Geburtshaus erhalten Sie einen Kostenzuschuss von 150 Euro.
Die solidarische Krankenhausversicherung kommt für einen Teil der Aufenthaltskosten in einem psychiatrischen Krankenhaus auf. Die Kostenübernahme ist auf 450 Euro jährlich beschränkt und wird erst gewährt, wenn die Schwelle von 275 Euro überschritten ist (das ist der Selbstbehalt, auch Franchise oder Selbstbeteiligung genannt, der für Versicherte ab 18 Jahren gilt).
Weitere Einzelheiten finden Sie in den vollständigen Bestimmungen der solidarischen Krankhausversicherung.