• Erstattung der Einzelzimmerzuschläge,
• Erstattung der übertariflichen Honorare,
• Erstattung der medizinischen Behandlungen vor und nach dem Krankenhausaufenthalt.
Die Wartezeit ist auf sechs Monate beschränkt, auch bei Schwangerschaft. Die Wartezeit fällt weg, wenn Sie bei Abschluss der Versicherung bereits eine ähnliche Krankenhausversicherung besitzen.
Um die Hospi +100 oder Hospi +200, abzuschließen, brauchen Sie nur Mitglied der Christlichen Krankenkasse zu sein und regelmäßig Ihre Beiträge zur Zusatzversicherung zu entrichten. Sind Sie noch nicht Mitglied der Christlichen Krankenkasse? Dann klicken Sie hier
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Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) – Verhaltensregeln