HomeVorteileFerien und Freizeit

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)

Zur Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens für Gesundheitsleistungen, die im Ausland erbracht werden, hat die Europäische Union die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) oder European Health Insurance Card (EHIC) eingeführt. In den meisten Fällen ist die EKVK in der App Meine CKK zu finden.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) deckt Gesundheitsleistungen in der Europäischen Union, in der Schweiz, in Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien und in Australien ab. In den meisten Fällen ist die EKVK in der App Meine CKK zu finden.

Wozu dient die EKVK konkret?

Diese Karte gilt in der europäischen Union, in der Schweiz, Norwegen, Island, Nordmazedonien, Lichtenstein und Australien als Nachweis, dass der Versicherte in seinem Herkunftsland tatsächlich Anspruch auf den Versicherungsschutz im gesetzlichen Krankenversicherungssystem genießt. Mit dieser Karte können Gesundheitsleistungen in folgenden Staaten in Anspruch genommen werden: 


Australien*IrlandNord-MazedonienSlowakei
BulgarienIslandNiederlandeSlowenien
DänemarkItalienNorwegenSpanien
DeutschlandKroatienÖsterreichTschechische Republik
EstlandLettlandPolenUngarn
FinnlandLiechtensteinPortugalZypern
FrankreichLitauenRumänien
GriechenlandLuxemburgSchweiz
GroßbritannienMaltaSchweden

Achtung ! Verwechseln Sie diese Karte nicht mit dem medizinischen Beistand im Ausland, den Ihnen beispielsweise der CKK-Vorteil Mutas bietet.

*Die EKVK wird für Australien empfohlen, auch wenn dieser Staat nicht zu Europa gehört.  Weitere Infos weiter unten auf dieser Seite.

Brauchen Sie die EKVK in jedem Fall?

Nein, denn als Mitglied der CKK profitieren Sie dank Mutas automatisch vom medizinischen Beistand im Ausland.  Mutas ist rund um die Uhr in ganz Europa und in den Mittlmeeranrainerstaaten erreichbar (Marokko, Ägypten, Libanon,…).

Was muss ich tun?

  • Rufen Sie Mutas im Falle eines Krankenhausaufenthaltes innerhalb von 48 Stunden an;
  • Reichen Sie im Falle einer ambulanten Versorgung Ihre Rechnung nach Ihrer Rückkehr nach Belgien bei Ihrer Krankenkasse ein

Nur in folgenden Fällen benötigen Sie die EKVK: 

  • Wenn Sie ins Ausland entsendet sind
  • Wenn Sie im Ausland studieren
  • Wenn Sie als Arbeitsuchender in Belgien eingetragen sind und eine Beschäftigung im Ausland suchen
  • Wenn Sie sich regelmäßig im Ausland aufhalten (wiederkehrende Kurzzeitaufenthalte)
  • Wenn Sie sich für einen Zeitraum mittlerer Dauer (3 bis 6 Monate) im Ausland aufhalten
  • Bei einem Erholungsaufenthalt in Spanien oder in Australien

Wie erhalte ich meine EKVK?

Verwenden Sie die App Meine CKK : Dort finden Sie Ihre EKVK und die EKVK ihre unterhaltsberechtigten mitversicherten Personen. Melden Sie sich einfach über itsme an und nutzen Sie die Vorteile der App!

Wenn Sie jedoch eine EKVK in Papierform benötigen, können Sie diese nach wie vor online bestellen oder bei einem CKK-Kundenberater beantragen. Erledigen Sie die Formalitäten rechtzeitig vor der Abreise. Wenn Sie bereits eine EKVK besitzen, überprüfen Sie das Gültigkeitsdatum unten rechts auf der Karte.
Achtung! Sie wohnen in Belgien, arbeiten aber in einem anderen Land der Europäischen Union? Beantragen Sie die EKVK bei Ihrer ausländischen Kasse.

Wie nutzen Sie die EKVK?

Aufnahme in ein öffentliches Krankenhaus

Zeigen Sie Ihre EKVK am Empfang vor.  Die Krankenhausverwaltung setzt sich dann zwecks Erstattung der Leistungen unmittelbar mit der örtlichen Stelle der gesetzlichen Krankenversicherung in Verbindung.

Wenn Sie Anspruch auf die Reisebeistandsversicherung haben, denken Sie daran, die Mutas-Zentrale innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Aufnahme ins Krankenhaus zu informieren. 


Aufnahme in ein privates Krankenhaus

Generell wird die EKVK in Privatkrankenhäusern nicht akzeptiert.  Setzen Sie sich daher sofort mit der Mutas-Zentrale in Verbindung, wenn Sie Anspruch auf diesen Reisebeistand haben. 

Andernfalls müssen Sie Ihre Rechnung selbst begleichen.  Anschließend können Sie die Rechnung (sowie Ihre EKVK) bei einer örtlichen Stelle der gesetzlichen Krankenversicherung an Ihrem ausländischen Aufenthaltsort oder nach Ihrer Rückreise bei Ihrer belgischen Krankenkasse einreichen. 


Ambulante Versorgung (außerhalb des Krankenhauses)

Auf Vorlage der EKVK werden ambulante Leistungen in manchen Ländern kostenlos gewährt.  Wenn Sie dennoch bezahlen müssen, können Sie die Rechnung sowie Ihre EKVK bei einer örtlichen Stelle der gesetzlichen Krankenversicherung an Ihrem ausländischen Aufenthaltsort einreichen, welche die Erstattung auf Grundlage der dort geltenden Tarife vornimmt.

Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Kosten vor Ort abzurechnen, sondern können die Originalrechnungen nach Ihrer Rückkehr auch bei Ihrer belgischen Krankenkasse einreichen. 


Reise nach Kuba und nach Russland

Sie unternehmen eine Urlaubsreise nach Kuba? Dort müssen Sie belegen können, dass Sie einen hinreichenden Versicherungsschutz genießen. Ihre Krankenkasse kann Personen, die Familienzulagen beziehen, die dafür notwendigen Unterlagen (in spanischer Sprache) ausstellen.  Alle anderen Personen müssen sich an eine private Versicherung wenden.


Reise nach Australien

Wenn Sie nach Australien reisen, ist es ratsam, sich bei einer Medicare-Geschäftsstelle vor Ort anzumelden.  Auf Vorlage Ihres Reisepasses und der EKVK erhalten Sie eine Krankenversicherungskarte („Medicare Card“), die Ihnen Anspruch auf kostenlose stationäre Versorgung in öffentlichen Krankenhäusern und ambulante Versorgung gewährt.  Krankentransporte im Rettungswagen, zahnärztliche Leistungen, Rückführung ins Heimatland und Behandlung in Privatkrankenhäusern sind mit der Krankenversicherungskarte nicht abgedeckt.

Bitte beachten Sie, dass diese Kosten nach Ihrer Rückkehr auch von Ihrer belgischen Krankenkasse nicht erstattet werden.

Gut zu wissen

  • Die EKVK ist auf Sie persönlich ausgestellt.
  • Die Gültigkeitsdauer ist unten rechts auf der Karte vermerkt.
  • Die EKVK deckt keine geplanten Behandlungen im Ausland ab.  Dazu benötigen Sie ein Formular S2, dass Ihnen nach Genehmigung durch den Vertrauensarzt ausgestellt wird. 
  • Sie müssen während eines Auslandsaufenthaltes ins Krankenhaus und haben Ihre EKVK nicht bei sich? Kontaktieren Sie Mutas innerhalb von 48 Stunden und Sie erhalten dann Versicherungsnachweise, die der EKVK gleichgestellt sind.
  • Sie sind jünger als 25 Jahre und Empfänger von Familienzulagen?  Dann sind Sie dank Mutas weltweit abgesichert. 
  • Haben Sie Anspruch auf Reisebeistand? Zögern Sie nicht, sich bei Problemen an die Mutas-Zentrale zu wenden.
  • Sie sind arbeitsunfähig und möchten verreisen? Kontaktieren Sie Ihren CKK-Kundenberater mindestens zwei Wochen vor Ihrer Abreise. 

Siehe auch hier


Meine Vorteile